Asylgerichtshof wird Bundesverwaltungsgericht

Bestehende Strukturen nützen

Seit drei Jahren gibt es den Asylgerichtshof. Nach dem Plan der Bundesregierung soll jetzt er zum neuen Bundesverwaltungsgericht ausgebaut werden. Damit kann man auf kostenschonend auf bestehende Strukturen zurückgreifen.

Ö1 Mittagsjournal vom 6.10.2011 anhören …

Mit der Ausweitung des Asylgerichtshofes zu einem Bundesverwaltungsgericht will die Regierung den Kritikern des Projekts gleich zweifach den Wind aus den Segeln nehmen: Die Mehrkosten sollen sich in Grenzen halten, weil das Verwaltungsgericht nicht neu aus dem Boden gestampft werden muss – und vor allem: der Asylgerichtshof gilt als ein Musterbeispiel für zügige Verfahren. Und die sind das zentrale Ziel dieser großen Reform.

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Verwaltungsgerichte: Ja zur Reform

Opposition prinzipiell dafür Einsprüche gegen Behördenentscheidungen können mitunter lange dauern. Das soll sich mit der Reform der Verwaltungsgerichte ändern. Aus 120 Behörden werden nach dem vorliegenden Entwurf elf. Damit das Ganze aber auch umgesetzt werden kann, braucht die Regierung nicht nur die Zustimmung der Länder, sondern zumindest auch einer Oppositionspartei. Ö1 Morgenjournal vom 6.10.2011 anhören …

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Bürgermeister fürchten um Kompetenzen

Für jedes Bundesland soll es in Zukunft ein eigenes Verwaltungsgericht geben. Kritik an diesen Plänen kommt von den Gemeinden, die voraussichtlich Kompetenzen abgeben müssen. Konkret wehren sich die Gemeinden dagegen, dass nicht mehr der Gemeindevorstand bzw. der Gemeinderat zuständig sein soll, wenn Bürger zum Beispiel gegen einen Baubescheid eines Bürgermeisters berufen, sondern das Landesverwaltungsgericht. Den …

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Ostermayer: Neue Verwaltungsgerichte bringen keine Mehrkosten

Staatssekretär beruhigt:  Die von Bund und Ländern geplante Reform der Verwaltungs-Gerichtsbarkeit sorgt für Kritik und Bedenken – unter anderem beim Rechnungshof. Der SPÖ-Staatssekretär im Kanzleramt, Josef Ostermayer, versucht diese Bedenken jetzt zu zerstreuen. Er rechnet nicht damit, dass es zu großen Mehrkosten und längeren Verfahren durch die neuen Verwaltungsgerichte kommen wird.

Ö1 Mittagsjournal vom 5.10.2011 anhören …

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„Kleingeistigkeit, vor der man sich fürchtet“

Die Justizsprecher der drei stärksten Parteien sagen offen, warum aus einer großen Staatsreform nichts wird. Dafür soll es Reformen bei der Schiedsgerichtsbarkeit geben – mit raschem Zugang zum Obersten Gerichtshof.

Was die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte betraf, versprachen die Vertreter der Regierungsparteien aber eine baldige Umsetzung.

PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Während sich Regierungsvertreter gern in Floskeln flüchten, können die Fachexperten der Parteien für Rechtsthemen viel offener reden. Das zeigte sich vergangene Woche bei einer Debatte der Justizsprecher von SPÖ, ÖVP und FPÖ anlässlich der ARS-Rechtsgala in Wien.

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Gespräche zu Verwaltungsreform mit Landeschefs

Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger werden die Landeshauptleute für Ende Oktober zu einem Arbeitsgespräch betreffend der Verwaltungsreform einladen. Das kündigte die Regierungsspitze am Dienstag nach dem Ministerrat an. Dabei sollen diverse offene Punkte – von der Transparenzdatenbank über die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesamt für Asyl – besprochen werden. Den Artikel auf kleinezeitung.at …

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VwGH urgiert zweistufiges System der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der  Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofs für das Jahr 2010 wurde von Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit dem Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs 2010 vor kurzem dem Nationalrat vorgelegt (III-266 dB.).

Um den Erledigungsrückstand vollständig abbauen und die Verfahrensdauer nachhaltig reduzieren zu können, hält der VwGH eine Strukturreform der Verwaltungsgerichtsbarkeit für unerlässlich.

Nachdem zuletzt, wie im Bericht festgehalten wird, ein Stillstand des Reformprozesses zu verzeichnen gewesen sei, hoffen die Verwaltungsrichter nun auf eine Umsetzung des Regierungsfahrplans 2011-2013, der in Bezug auf die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit die Vorlage eines Regierungsentwurfs für den Winter 2011 in Aussicht stellt.

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Ostermayer zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit: „Da glaube ich, dass wir so nahe dran sind wie noch nie!“

In einem Inteview mit der Presse vom 2.9.2011 nahm Staatssekretär Josef Ostermayer zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit Stellung.

Ostermayer: Die Regierungskoordination ist ein permanenter Prozess. Das ist der Alltag. Und daneben gibt es Projekte wie die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da glaube ich auch, dass wir so nahe dran sind wie noch nie. Die Debatte läuft seit 20 Jahren, das Gesetz soll noch heuer beschlossen werden. Gerade laufen die Verhandlungen mit den Ländern. Die Idee ist, dass es auf Bundesebene dann ein Bundesverwaltungsgericht erster Instanz und ein Bundesfinanzgericht geben wird und dass es auf Länderebene neun Landesverwaltungsgerichte geben wird.

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Josef Ostermayer zu Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Staatssekretär Ostermayer in einem Kurier-Interview: „Ein Thema, an dem ich arbeite, ist auch eines, das zwei Jahrzehnte auf dem Buckel hat: Die Frage der Neuorganisation der Bundes- und der Landesverwaltungsgerichte. Wir haben eine Arbeitsgruppe mit den Ländern und wollen das bis Jahresende schaffen. Das ist auch ein historisch großes, lange diskutiertes Thema.“