Jabloner lobt Reform der Verwaltungsgerichte

Präsident des Verwaltungsgerichtshofes: „Im Prinzip das, was wir seit Jahrzehnten anstreben“

Die am Freitag von Bund und Ländern vereinbarte Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit stößt bei Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, auf positives Echo. „Es ist im Prinzip das, was wir seit zwei Jahrzehnten anstreben“, sagte er am Montag. Jabloner hatte seit langem auf eine nachhaltige Entlastung des VwGH gedrängt.

Reform betrifft auch Asylgerichtshof

Als oberste Instanz für alle geplanten Verwaltungsgerichte wird der VwGH auch für den umgebauten Asylgerichtshof zuständig sein. Mit der Einrichtung dieses Gerichts 2008 war der Weg von Asylfällen zum Verwaltungshöchstgericht versperrt worden, was zu einer deutlichen Mehrbelastung des Verfassungsgerichtshofs geführt hatte. Für Jabloner ist es nun wichtig, den VwGH bei der Neuregelung von Routinefällen zu entlasten, ohne ihn aber auszuschalten. Das dafür geplante System der Revisionszulassung müsse man sich im Detail anschauen.

Beim Zeitrahmen zur Realisierung ab 2013, spätestens 2015, gab sich Jabloner gelassen. Nach zwei Jahrzehnten komme es auf das eine oder andere Jahr auch nicht mehr an, sagte er.

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