Pühringer begrüßt Bund-Länder-Einigung über Landesverwaltungsgerichte

„Gewaltige Schritte“ in der Verwaltungsreform werden umgesetzt

„Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedeutet gerade nicht die Schaffung einer teuren zusätzlichen Instanz, vielmehr werden die bisher bestehenden 112 Behörden zusammengefasst und durch Verwaltungsgerichte ersetzt. Dadurch wird in einigen Fällen auch der Instanzenzug verkürzt, ohne dass es dabei zu einem Rechtsschutzdefizit kommt“, betont der Landeshauptmann.

Eine Konzentration aller bisherigen Berufungsverfahren sichert auch höchste Qualität und die Etablierung eines One-Stop-Shop-Prinzips. Auf Rechtsmittelebene führt das etwa dazu, dass für die Bürgerinnen und Bürger die Frage nach der Rechtsmittelbehördenzuständigkeit wesentlich vereinfacht wird und dass einheitliche Ansprechstellen für die Bürgerinnen und Bürger gegeben sind.

Den Beitrag der OÖ Landeskorrespondenz lesen …

 

Teilen mit: