
Erst vor wenigen Tagen wurde beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen. (Siehe dazu: „Klimaklagen“ erreichen deutsche Verwaltungsgerichte)
Jetzt verklagen Umweltschützer die deutschen Bundesregierung auch beim Bundesverfassungsgericht wegen „völlig unzureichender Klimapolitik“. Sie sehen ihren Besitz und ihr Leben in Gefahr.
Klimaschutz wird zum Menschenrechtsproblem
Ermutigt von einem Gerichtsentscheid in den Niederlanden, durch den der Staat zu mehr Klimaschutz verpflichtet wurde, hat letzte Woche ein Bündnis aus Umweltschutzorganisation und mehreren privaten Einzelklägerinnen die Klage eingereicht. Sie sehen die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum durch die Klimapolitik der Bundesregierung gefährdet.
Die Regierung lässt den kritisierten Automatismus bei Umweltverträglichkeitsprüfungen fallen, hält aber an der Beschleunigung von erstinstanzlichen Verfahren auf maximal eineinhalb Jahre fest. Ein „anderer Mechanismus“ soll nun die Verfahren beschleunigen. Wie genau das passieren soll, ist aber weiter unklar.
Die Zivilgerichte tun sich mit der Bewertung der Abgasmanipulationen im VW-Dieselskandal erkennbar schwer, das zeigen die sehr unterschiedlichen Urteile in den zahlreichen Schadensersatzverfahren in Österreich und in Deutschland.
Bürgerinitiativen haben künftig auch in vereinfachten UVP-Verfahren Parteistellung und Beschwerdebefugnis; entgegenstehende innerstaatliche Normen haben aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts unangewendet zu bleiben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in einem aktuellen Erkenntnis entschieden (VwGH vom 27. 9. 2018, Ro 2015/06/0008).
Im Rahmen des Neubaus des Bahnhofes Hamburg-Altona hatte die Stadt Hamburg ein Grundstück an einen Investor verkauft. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version.
Drei deutsche Familien haben zusammen mit der Umweltorganisation „Greenpeace“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen.
Der Nationalrat hat letzte Woche die umstrittene Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verabschiedet, die eine Verfahrensbeschleunigung bringen soll. Kritiker monieren, es würden Rechte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) einschränkt. Dass es hier in letzter Minute noch zu einer leichten Entschärfung kam, konnte die Kritik der Opposition nicht dämpfen.
Keine Bedenken gegen eine Bestimmung des Luftfahrtgesetzes und gegen die Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung.
Durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entfaltet die EU-Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG) immer mehr Wirkung.