Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am letzten Freitag (09.04.2021), die Verlängerung des harten Lockdowns in der Ostregion bis zum 18. April genehmigt. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ der entsprechenden 8. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu. Demnach bleiben die Geschäfte in Wien, Niederösterreich und Burgenland – abgesehen vom Lebensmittelhandel und einigen wenigen weiteren Ausnahmen – bis zum Sonntag nächster Woche (18.04.2021) geschlossen. Zudem gelten weiterhin rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Auch die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Bundesweit werden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mit der Novelle vorerst um weitere vier Tage bis zum 20. April verlängert.
Ansonsten gibt es vorerst keine weiteren Änderungen. Das heißt, geltende Auflagen wie Betretungsverbote, die zwei-Meter-Abstandsregel, die FFP2-Maskenpflicht, sowie Berufsgruppen- und Zugangstests bleiben bestehen. Zu einer legistischen Klarstellung kommt es in Bezug auf die zuletzt gelockerten Besuchsregeln für Alten- und Pflegeheime: Demnach sind wöchentlich vier Besuche mit höchstens zwei Personen (statt vier Personen) erlaubt.