Grüner Pass: Bioethikkommission für mehr Tempo bei Aufhebung der Freiheitsbeschränkungen

Das oberste Gremium in Ethikfragen kritisiert, dass im Gesetz Geimpfte, Genesene und Getestete unterschiedlich behandelt werden.

Eines stellt die Bioethikkommission in ihrer aktuellen Stellungname zu Impffreiheiten unmissverständlich klar: Was die Freiheitsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betrifft, müssen diese aufgehoben werden. Zumindest, wenn „keine zwingenden praktischen Gründe dagegensprechen“.

Die Gretchenfrage allerdings ist: Wann ist dieser Zeitpunkt erreicht, an dem Freiheitsbeschränkungen nicht mehr länger zulässig sind? In den nächsten Wochen werden zwar immer mehr Menschen eine Impfung erhalten, doch das Verhältnis zwischen Nichtgeimpften und Geimpften wird noch mehrere Monate lang sehr unausgeglichen sein. Und sofern die aktuellen Pläne halten, wird es noch im Mai zu größeren Öffnungsschritten kommen – darunter auch im Bereich der Gastro.

Kein Privileg

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Deutschland: Ausgangssperre ist fundamentaler Eingriff in die Freiheit der Menschen

Die Ausgangssperre ist schwer zu begründen und kaum durchzusetzen. Die Justiz muss sich nun das Gesamtpaket an Schutzmaßnahmen anschauen – auch die bisher geradezu skandalöse Schonung der Wirtschaft.

Das Bundesverfassungsgericht wird vielleicht schon bald über die jüngsten Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes entscheiden müssen. Mehrere Beschwerden sind angekündigt, übrigens auch von Vertretern einer strengeren Linie der Pandemiebekämpfung. Sie werden vor allem auf die Ausgangssperre zielen, die inzwischen zum Symbol geworden ist für eine Pandemiebekämpfung, die ihre Hilflosigkeit mit martialischen Einschränkungen kaschiert.

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Corona-Krise: Kein vorläufiger Rechtsschutz, um die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen nicht zu beschränken?

Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.

So wurde z.B. im Frühjahr 2020 mit durch die damals geltenden COVID-19-Maßnahmen­verordnung das Betreten von Sport- und Freizeitbetrieben untersagt ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) hatte Bedenken, ob das angefochtene Betretungsverbot vom Gesetz gedeckt ist und stellte den beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Feststellung, dass dieses Betretungsverbot gesetzwidrig war. Knapp ein Jahr später folgte der Verfassungsgerichtshof der Auffassung des LVwG und hob das Verbot als gesetzwidrig auf, zu einem Zeitpunkt, als das angefochtene Betretungsverbot bereits außer Kraft war (V 530/2020).

Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz

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Harter Lockdown in Wien und Niederösterreich wird vorerst bis zum 25. April verlängert

Der „harte“ Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird vorerst nur bis zum 25. April verlängert. Das sieht die 9. Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor, die am Freitag, 16. April, vom Hauptausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt wurde.

Hintergrund dafür ist, dass Ausgangsbeschränkungen jeweils nur für maximal zehn Tage verhängt werden dürfen. Eine weitere Verlängerung bis zum 2. Mai – wie öffentlich angekündigt – braucht daher einen gesonderten Beschluss. Im Burgenland darf der Handel dagegen wie vorgesehen bereits wieder am 19. April öffnen. Ebenso sind dort ab diesem Zeitpunkt wieder Friseurbesuche bzw. die Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen erlaubt. Auch die 24-stündigen Ausgangsbeschränkungen werden ab 19. April nur noch in Wien und Niederösterreich gelten.

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Judikatur EGMR: Impfpflicht keine Verletzung der Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.

„Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK).

In Tschechien müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten – darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Röteln und Mumps – geimpft werden. Kindergärten und Krippen können eine Aufnahme ohne nachgewiesenen Impfschutz ablehnen. Den Eltern droht zudem eine Geldbuße.

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Deutschland: Infektionsschutzgesetz schaltet Rechtsschutz durch Verwaltungsgerichte aus

Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, bis 2019 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und jetzt Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen, attackiert in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Gerichte bezweifeln Wirksamkeit von Ausgangssperren 

„Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen.

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Angst und Politik in der Pandemie

Das Damoklesschwert der Inzidenzzahlen und die Fallstricke der Lockdown-Politik.

(Beitrag von Maurizio Bach, Senior-Professor für Soziologie, Europa Universität Flensburg auf Verfassungsblog.de.)

Die Corona-Krise hat ein gesellschaftliches Klima der Angst geschaffen, wie seit Kriegszeiten nicht mehr. Angst ist hochgradig wirksam, wenn es darum geht, bei ernsthaften Gefahren für die Gesellschaft Normenkonformität in der Bevölkerung zu erzielen und einschneidende Verhaltensänderungen zu bewirken. In der unübersichtlichen Lage zu Beginn der Pandemie gab es wohl keine Alternative dazu, saß doch auch den Regierenden der Schreck nach dem plötzlichen Auftreten des neuen Virus – und den Fernsehbildern aus Italien – in den Knochen.

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Hauptausschuss genehmigt Verlängerung des harten Lockdowns in Ostregion bis 18. April

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am letzten Freitag (09.04.2021), die Verlängerung des harten Lockdowns in der Ostregion bis zum 18. April genehmigt. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ der entsprechenden 8. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu. Demnach bleiben die Geschäfte in Wien, Niederösterreich und Burgenland – abgesehen vom Lebensmittelhandel und einigen wenigen weiteren Ausnahmen – bis zum Sonntag nächster Woche (18.04.2021) geschlossen. Zudem gelten weiterhin rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Auch die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Bundesweit werden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mit der Novelle vorerst um weitere vier Tage bis zum 20. April verlängert.

Ansonsten gibt es vorerst keine weiteren Änderungen. Das heißt, geltende Auflagen wie Betretungsverbote, die zwei-Meter-Abstandsregel, die FFP2-Maskenpflicht, sowie Berufsgruppen- und Zugangstests bleiben bestehen. Zu einer legistischen Klarstellung kommt es in Bezug auf die zuletzt gelockerten Besuchsregeln für Alten- und Pflegeheime: Demnach sind wöchentlich vier Besuche mit höchstens zwei Personen (statt vier Personen) erlaubt.

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Parlament: Maskenpflicht ohne Sanktionsmöglichkeit wird eingeführt

Im Parlament wird künftig auch für Mandatarinnen und Mandatare eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament gelten, wie Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka nach einer außerplanmäßigen Sitzung der Präsidialkonferenz des Nationalrats am 06.04.2021 erklärte. Die FFP2-Maskentragepflicht wird vom Nationalratspräsidenten demnach in der Hausordnung des Parlaments erlassen, die Ausübung des freien Mandats der Abgeordneten wird dadurch nicht eingeschränkt.

„Was für Frau und Herrn Österreicher gilt, gilt auch grundsätzlich für uns im Parlament. Viele MitarbeiterInnen sehen derzeit ihre Gesundheit auch vor dem Hintergrund der Corona-Mutationen bedroht. Als Verantwortlicher für das Hohe Haus ist es meine Pflicht, für die gesundheitliche Sicherheit aller im Parlament anwesenden Personen Sorge zu tragen“, so der Nationalratspräsident. Die allgemeine Maskentragepflicht wird vorerst bis zum Tagungsende im Juli gelten, eine Verlängerung darüber hinaus ist von der weiteren Corona-Situation abhängig.

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Corona-Lockdown: Hauptausschuss fixiert Verlängerung der „Osterruhe“ in Niederösterreich und im Burgenland bis 10. April

Öffentlich angekündigt  wurde es bereits vergangene Woche, nun ist es fix. Der seit dem Gründonnerstag im Osten geltende „harte“ Lockdown wird auch in Niederösterreich und im Burgenland bis zum 10. April verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern Vormittag eine von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte 7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt.

Damit schließen sich die beiden Bundesländer der Wiener Regelung an. Das heißt, alle Geschäfte bleiben in der gesamten Ostregion – abgesehen vom Lebensmittelhandel und einigen wenigen weiteren Ausnahmen – noch bis inklusive Samstag geschlossen. Zudem gelten weiterhin rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Auch die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Klarstellungen werden mit der Novelle in Bezug auf das Betreten von Sportstätten vorgenommen: Demnach ist eine gemeinsame Sportausübung während des harten Lockdowns nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. einzelnen engsten Bezugspersonen oder Familienangehörigen erlaubt, wobei man sich als Einzelperson oder als gemeinsamer Haushalt auch einen Trainer bzw. eine Trainerin nehmen darf.

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