Kritik an Schubhaft für nicht rechtskräftig Verurteilte

Künftig soll es laut Innenminister Wolfgang Sobotka möglich sein, ausländische Staatsbürger bereits nach einer erstinstanzlichen strafgerichtlichen Verurteilungen bis zur rechtskräftigen Rechtsmittelentscheidung in Schubhaft zu nehmen, wenn damit zu rechnen ist, dass sich die Betreffenden dem Verfahren entziehen wollen. Die gegen dieses Vorhaben von Rechtsanwaltskammer und Richtervereinigung geäußerte Kritik bezieht sich vor allem auf Überlegungen zum …

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Asylrecht: Schnellverfahren auch in der Schweiz ?

Bereits im Jahr 2012 führte die Schweiz ein 48-Stunden-Verfahren für Asylwerber aus europäischen Herkunftsländern ein. Nun will die Schweizer Regierung auch die übrigen Asylverfahren beschleunigen. Nach einer Gesetzesrevision, über die das Schweizer Volk am 5. Juni abstimmt, sollen die Verfahren künftig in zentralen Erstaufnahmelagern – den Bundeszentren – möglichst schnell abgewickelt werden, noch bevor die …

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Asylnovelle: Recht auf Asylverfahren kann künftig zeitweilig eingeschränkt werden

Schwerpunkt Migration
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Flüchtlinge werden in Österreich künftig nur noch ein eingeschränktes Recht auf ein Asylverfahren haben, wenn eine Überforderung der staatlichen Behörden bzw. eine Überlastung der öffentlichen Dienste droht.

Entsprechende Sonderbestimmungen für das Asylverfahren wurden gestern beschlossen.

Die Maximaldauer eines Asylverfahrens ist künftig gesetzlich mit 15 Monaten – statt wie bisher 6 Monate – festgelegt. Ursprünglich hätte diese Obergrenze in begründeten Einzelfällen um weitere drei Monate überschritten werden können. Davon hat man letztendlich jedoch Abstand genommen. In den präzisierten Erläuterungen wird darüber hinaus darauf verwiesen, dass Asylanträge bestimmter „vulnerabler Personengruppen“ wie unbegleitete Minderjährige prioritär behandelt werden können. Auch in einigen anderen Punkten wurden die Erläuterungen nachgeschärft.

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Asylnovelle (5): Europarat warnt Österreich vor neuem Asylgesetz

Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muizniks, bezeichnete die unter dem neuen Gesetz auf Verordnungsbasis möglich werdende Zurückweisung einer Vielzahl von Flüchtlingen an den österreichischen Grenzen als „hochproblematisch“. Der „Ausnahmezustand“, um so einen Schritt zu begründen, sei „sehr vage definiert“. Durch derlei Maßnahmen – so Muizniks – ziehe sich Österreich „von seinen internationalen Verpflichtungen zurück“. So …

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Asylnovelle (4): Kritik auch von Rechtanwälten und Justizrichtern

Schwerpunkt Migration
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Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag bezweifelt in seiner Stellungnahme, dass EU-Recht mit Hinweis auf die öffentliche Sicherheit in der geplanten Form per Verordnung außer Kraft gesetzt werden kann.

Bezweifelt wird aber auch, dass – wie in den Erklärungen angegeben – die im Vorjahr erreichten Asylzahlen bereits eine derartige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sind. Zumindest aber müsse, so die Vertretung der Rechtsanwälte, im Gesetz festgelegt werden, unter welchen Umständen die Regierung per Notverordnung wesentliche Asylrechte außer Kraft setzen kann.

Ähnlich die Argumentation der österreichischen Richtervereinigung in ihrer Stellungnahme.

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Asylnovelle (3): Gerichtspräsidenten halten Regelungen für verfassungsrechtlich bedenklich und nicht praktikabel

Schwerpunkt Migration
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In einer gemeinsamen Stellungnahme haben auch die Präsidenten der Verwaltungsgerichte zu den vorgesehenen Neuregelungen Stellung genommen.

Festgestellt wird, dass die zu übertragenden fremdenpolizeilichen und asylrechtlichen Zuständigkeiten eine Kernkompetenz des Bundesverwaltungsgerichtes darstellten.

Die geplante Zuständigkeitsübertragung sei daher nur mit Zustimmung der Länder möglich (Art 131 Abs 4 Z 1 B-VG iVm Art 42a B-VG), welche aber nicht vorliege.

Zum geplanten Verfahren wird festgestellt, im vorgelegten Entwurf würden verschiedene Personengruppen, denen zum Teil eine völlig unterschiedliche Rechtsstellungen zukomme, als „Fremde, die nicht zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind“ zusammengefasst. Als Beispiel dafür werden die unbegleiteten Minderjährigen in § 10 Abs 3 und 6 BFA-VG angeführt. Weiters wird auf die besondere Schutzwürdigkeit der Opfer von Folter oder traumatisierter Personen hingewiesen.

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Asylnovelle (2): Verfassungsrechtsexperte Funk lässt Kritik nicht gelten

In seinem Gutachten, das er zusammen mit dem Europarechtsexperten Walter Obwexer für die Bundesregierung verfasste, kam der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk zu der Schlussfolgerung, dass der Zugang von Flüchtlingen zu Asylverfahren in Österreich eingeschränkt werden könne, ohne gegen geltendes Verfassungs-, EU- und Völkerrecht zu verstoßen. Im ausführlichen STANDARD-Interview erklärt Funk, warum der nationale Alleingang trotz Unsicherheiten …

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Asylnovelle (1): Verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken der Verwaltungsrichtervereinigungen

DVVR Logo KopieDas Vorhaben der Bundesregierung, ein Asylschnellverfahren in Form eines „Maßnahmenbeschwerde“- Verfahrens einzuführen, stößt auf erheblich juristische Bedenken.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hält es in seiner Stellungnahme für äußerst fraglich, ob der Ausschluss wesentlicher Garantien des Asylverfahrens durch die in § 36 AsylG vorgesehenen Verordnung der Bundesregierung (iSd Art 55 Abs. 4 B- VG) zulässig ist. Ebenso sei es fraglich, ob die „Notstandklausel“ des Art. 72 AEUV eine taugliche Grundlage dafür abgebe, geltendes Unionsrecht zurückzudrängen.

Das vorgesehene Sonderverfahren steht nach der Rechtsmeinung der Verwaltungsrichter aber auch in einem Spannungsverhältnis zum Anspruch auf ein Asylverfahren nach Art. 18 der EU- Grundrechtecharta, zumal gegen jede Beschränkung des Rechtsschutzes eine nachprüfende gerichtliche Kontrolle im Sinne des Art. 47 EU- Grundrechtecharta bestehen müsse.

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Verfassungsjurist Funk: „Asylwesen ist kollabiert“

 

foto: plankenauer
foto: plankenauer

Schnellverfahren sind für den Juristen daher „alternativlos“. Grundrechtler Hannes Tretter spricht hingegen von einem „Skandal“

Der Plan der Bundesregierung, Asylschnellverfahren durchzuführen, sorgt unter Verfassungsjuristen für geteilte Meinungen. Gesetzesänderungen in einem grundrechtlich derart sensiblen Bereich „in einem Hauruckverfahren ohne Begutachtung regeln zu wollen, halte ich für einen demokratiepolitischen Skandal und rechtsstaatlich in höchstem Maße bedenklich“, sagt Verfassungsjurist Hannes Tretter von der Universität Wien und vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte.

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KPMG, PWC, EY, Deloitte: Wirtschaftsprüfer sollen Asylanträge bearbeiten

AsylamtBRD: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bittet Wirtschaftsprüfungskonzerne um Hilfe bei Asylverfahren. Ab Mai könnten die neuen Mitarbeiter anfangen – ihr Gehalt steht laut einem Bericht schon fest.

Mitarbeiter der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland sollen in den kommenden Monaten bei der Bewältigung der Asylverfahren aushelfen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat sich mit dieser Bitte an die Unternehmen gewendet, schreibt das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Branchenkreise.

Das Bamf bestätigte der Zeitung zufolge die Anfrage, die an PWC, KPMG, EY und Deloitte ging.

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