
In seinem Gutachten, das er zusammen mit dem Europarechtsexperten Walter Obwexer für die Bundesregierung verfasste, kam der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk zu der Schlussfolgerung, dass der Zugang von Flüchtlingen zu Asylverfahren in Österreich eingeschränkt werden könne, ohne gegen geltendes Verfassungs-, EU- und Völkerrecht zu verstoßen.
Im ausführlichen STANDARD-Interview erklärt Funk, warum der nationale Alleingang trotz Unsicherheiten über seine Wirksamkeit nötig sei und angesichts der fortgesetzten starken Fluchtbewegung nach Europa keine solidarische Vorgangsweise der EU-Mitgliedstaaten in Sicht sei.