
Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muizniks, bezeichnete die unter dem neuen Gesetz auf Verordnungsbasis möglich werdende Zurückweisung einer Vielzahl von Flüchtlingen an den österreichischen Grenzen als „hochproblematisch“.
Der „Ausnahmezustand“, um so einen Schritt zu begründen, sei „sehr vage definiert“. Durch derlei Maßnahmen – so Muizniks – ziehe sich Österreich „von seinen internationalen Verpflichtungen zurück“. So wie es bereits Ungarn gemacht habe.
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