Auch bei den Verwaltungsgerichten wurde damit begonnen, diverse Verwaltungstätigkeiten an private Dienstleister auszulagern, etwa im Zustellbereich.
Bei der ordentlichen Justiz ist die Auslagerung hoheitlicher Aufgaben auf eine „Justizbetreuungsagentur“ schon vor längerem erfolgt. Nach dem Bericht des Rechnungshofes scheint der Einsparungserfolg dieser Vorgangsweise allerdings mäßig zu sein.
Media Monitoring
OGH sieht Sachverständige als „Zeugen der Anklage“ und beantragt die Aufhebung von Bestimmungen der Strafprozessordnung
Der Oberste Gerichtshof hat Ernst gemacht und in der Causa „Immofinanz“ beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung jener Bestimmungen der StPO gestellt, welche im Spannungsverhältnis zu Art6 Abs 3 lit. d zweiter Fall EMRK stehen.
Nach Auffassung des OGH müssen Angeklagte das Recht haben, die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken wie die Belastungszeugen (Art 6 Abs 3 lit d 2.Fall).
VwGH: Entziehung des Waffenpasses keine Ermessensentscheidung der Behörde
Seine kriminelle Vergangenheit holt nun einen früheren Polizisten ein zweites Mal ein.
Der ehemalige Chefinspektor hatte wegen einer Reihe gravierender Straftaten auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs ins Gefängnis gehen müssen und hatte sein Amt verloren. Zwei Jahre nach dem Urteil des OGH hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass dem Mann auch zu Recht der Waffenpass entzogen wurde.
Keine vertraulichen Verfahren vor staatlichen Gerichten?
Mit brisanten Themen beschäftigt sich der derzeit in Hannover stattfindende 70. deutsche Juristentag
Ein Thema ist die Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im (zivil)gerichtlichen Verfahren. Während die Verwaltung ihre Streitigkeiten zwangsläufig vor Gericht austragen muss, zögen im Zivilverfahren mittlerweile fast alle Unternehmen die Schiedsgerichtsbarkeit vor, da Unternehmen Geschäftsgeheimnisse wie auch Umsatzgrößen naturgemäß nur ungern offen legen. Die Verhandlungen vor Schiedsgerichten finden hinter verschlossenen Türen statt, anders als vor staatlichen Gerichten, die dem Öffentlichkeitsgrundsatz unterliegen. Ob aus diesem Grund tatsächlich eine „Flucht in die Schiedsgerichtsbarkeit“ eingesetzt hat, ist aber umstritten.
Abfallwirtschaftsgesetz: Behörde muss ermitteln, ob Abfall vorliegt

Im Verfahren zur Zahl 2011/07/0265 hatte der Verwaltungsgerichtshof zu klären, unter welchen Voraussetzungen der Export von (fahruntüchtigen) Altfahrzeugen nach Nigeria zulässig ist.
Der Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung vom 28.5.2013 – unter Hinweis auf den Grundsatz der Amtswegigkeit – fest, dass die Behörde zur Klärung der Frage, ob bewegliche Sachen die Voraussetzungen des Abfallbegriffes im Sinn des § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 AWG 2002 erfüllen, eigene Ermittlungen anzustellen hat.Das AWG 2002 enthält nach Auffassung des VwGH nämlich keine Regelung dahingehend, dass der Besitzer einer beweglichen Sache gegenüber der Behörde, ohne dass diese selbst Ermittlungen anstellen müsste, nachzuweisen hätte, dass es sich bei dieser Sache um keinen Abfall handle.
OLG: Position eines Magistratsdiretkors fällt in Kompetenz von Landes- und Bundesverwaltungsgericht
Die Stadt Klagenfurt hat im Berufungsverfahren gegen die ehemalige Magistratsdirektorin Claudia Koroschetz beim Oberlandesgericht Graz Recht bekommen. Der Stadt bleibt die Blamage erspart, sich zwei Direktoren leisten zu müssen.
Das OLG hob das Ersturteil des Arbeitsgerichtes Klagenfurt auf, das Koroschetz einen Verbleib auf dem gut dotierten Posten zugesprochen hatte. In der Zwischenzeit kehrte Koroschetzs Vorgänger Peter Jost in sein Amt zurück, die Stadt hätte also zwei Direktoren gehabt. Allerdings hat Koroschetz noch weitere Möglichkeiten, gegen die Entscheidung des OLG zu berufen.
Beamter muss Workflow nicht nutzen
Die Weisung an einen Beamten, Urlaub statt auf Papier per EDV zu beantragen, ist illegal. Die Geltendmachung subjektiver Rechte dürfe nicht erschwert werden, sagt der VwGH.
von Benedikt Kommenda (Die Presse)
Wien. Zeitersparnis, kürzere Wege, raschere Erledigung, weniger Papierverbrauch, vereinfachte Administration: Das sind die Vorteile, die eine elektronische Verwaltung von Urlaubsmeldungen bei den Innsbrucker Kommunalbetrieben bringen sollen. Ein Jurist des Hauses sah sich jedoch durch den vorgesehenen Workflow in seinem Recht auf „stressfreien Erholungsurlaub“ verletzt und beharrte auf einem Urlaubsantrag auf Papier. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte, braucht sich der Mann tatsächlich keine Weisung gefallen zu lassen, dafür den Computer zu benützen (2013/12/0206).
Ein Land sieht rot: Österreicher werden immer aggressiver
Immer mehr Menschen lassen ihrem Zorn freien Lauf – nicht nur anonym im Web, sondern vor Gericht und in den Ämtern. Die Behörden ziehen die Rollbalken herunter.
90 Richter und Staatsanwälte werden pro Jahr bedroht, fünf davon tätlich angegriffen. Gerichtsbesucher schleudern Akten auf den Boden, schlagen mit Krücken um sich, schreien, spucken, toben. 1137-mal im Jahr zuckt jemand in einem Arbeitsamt aus und attackiert die Beamten, 706 Ordner oder Securitys wurden (abgesehen von Wien, wo das nicht erfasst wird) 2013 attackiert.
„Die Bedrohungen nehmen zu“, sagt der Innsbrucker Strafrichter Klaus Jennewein. Es sind in der Regel die „klassischen Justizopfer“ bzw. jene, die sich als solche fühlen. „Richter entscheiden nach objektiven Beweisergebnissen, der Betroffene hat das aber subjektiv ganz anders erlebt.“
Richter müssen Hundegebell auf 30 DVDs ansehen
Streit über Lärm. Gerichte wiesen Unterlassungsklage vorschnell ab, entschied der OGH.
von Benedikt Kommenda (Die Presse)
Wenn Hunde auffallend laut sind und ihre Besitzer jede Rücksichtnahme auf die Umwelt vermissen lassen, können Nachbarn mit Unterlassungsklage gegen die Besitzer vorgehen. Theoretisch. Praktisch erweist sich der Schutz vor Immissionen in Form von Hundegebell allerdings mitunter als schwierig. Das zeigt ein Streit zwischen Nachbarn in Wien Floridsdorf, wo eine Hauseigentümerin die gesamte Nachbarschaft seit 2009 durch einen Hund terrorisiert sieht. Der Fall ging bereits durch drei Instanzen und wurde jetzt an die zweite Instanz zurückverwiesen. Denn noch ist unklar, ob der Hund wirklich zu laut und zu lang bellt und jault, wie die Klägerin findet.
Die Qualität des Dialogs
Richter und Staatsanwälte fordern ein Ende der Hetzerei nach Gesetzesnovellen
Werner Zinkl / Der Standard
Die Frist, in der Stellungnahmen zum Entwurf des kürzlich beschlossenen Strafprozessrechtsänderungsgesetzes – der eindeutig bedeutendsten und umfangreichsten Novelle der StPO, seit vor zehn Jahren die Vorverfahrensreform beschlossen worden war -, abgegeben werden durften, betrug ganze sechzehn (16) Tage. Für eine Novelle, mit der das Mandatsverfahren wiedereingeführt, strafrechtlichen Ermittlungen eine grundsätzliche Höchstdauer von drei Jahren gesetzt, oder die umstrittene Bestellung von Sachverständigen neu geregelt wurde.