Keine vertraulichen Verfahren vor staatlichen Gerichten?

Deutscher-Juristentag-Logo_alias_190xVariabelMit brisanten Themen beschäftigt sich der derzeit in Hannover stattfindende 70. deutsche Juristentag

Ein Thema ist die Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im (zivil)gerichtlichen Verfahren. Während die Verwaltung ihre Streitigkeiten zwangsläufig vor Gericht austragen muss, zögen im Zivilverfahren mittlerweile fast alle Unternehmen die Schiedsgerichtsbarkeit vor, da Unternehmen Geschäftsgeheimnisse wie auch Umsatzgrößen naturgemäß nur ungern offen legen. Die Verhandlungen vor Schiedsgerichten finden hinter verschlossenen Türen statt, anders als vor staatlichen Gerichten, die dem Öffentlichkeitsgrundsatz unterliegen. Ob aus diesem Grund tatsächlich eine „Flucht in die Schiedsgerichtsbarkeit“ eingesetzt hat, ist aber umstritten.

Mehr Expertise für Richter ?

Ein weiteres Thema ist die Frage, ob Richtern das notwendige Fachwissen besitzen. Den generalisiert ausgebildeten Richtern ständen neben den Parteien, die sich naturgemäß mit ihrem Verfahren und seinen Inhalten gut auskennen, auch auf Seiten der Anwälte häufig hochspezialisierte Experten gegenüber. Diskutiert wurde dazu eine Reihe von Möglichkeiten, wie mehr fachliches Knowhow in die Justiz geholt werden könnte.

Ein Vorschlag ist, dass fachkundige Laienrichter am Verfahren teilnehmen und den Richter mit ihrem Sachverstand unterstützen. Das könnte ein Finanzfachmann bei komplexen Kapitalanlagenhaftungsverfahren oder ein Mediziner bei einem komplizierten Arzthaftungsprozess sein. Einen ähnlichen Weg ging bereits die schwedische Verwaltungsgerichtsbarkeit, die in Umweltverfahren Experten (Techniker, Chemiker etc.) als ständige Richter einsetzt.

Hier den Beitrag in der „Legal Tribune“ lesen…

 

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