Justiz: Keine Einsparungen durch Auslagerung auf private Dienstleister

presse-logoAuch bei den Verwaltungsgerichten wurde damit begonnen, diverse Verwaltungstätigkeiten an private Dienstleister auszulagern, etwa im Zustellbereich.

Bei der ordentlichen Justiz ist die Auslagerung hoheitlicher Aufgaben auf eine „Justizbetreuungsagentur“ schon vor längerem erfolgt. Nach dem Bericht des Rechnungshofes scheint der Einsparungserfolg dieser Vorgangsweise allerdings mäßig zu sein.

„Wären die Leistungen, die mit dem Basisentgelt abgegolten werden, durch Bundesbedienstete erbracht worden, so wären stattdessen Personalausgaben in vergleichbarer Höhe angefallen“ , so der Rechnungshof.

Weites stellt der Prüfbericht fest, dass durch diese Vorgangsweise der Grundsatz der Budgetwahrheit mit Füßen getreten werde und der wahre Personalaufwand der Justiz nicht mehr transparent sei.

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