Die in Goslar versammelte Fachwelt des Verkehrsrechts erklärt die Null-Toleranz zu Cannabis für nicht vertretbar. Außerdem empfahl der Verkehrsgerichtstag neue Haftungsregeln für E-Scooter und mehr Platz für Fahrräder.
Media Monitoring
Bundesverfassungsgericht bestätigt: Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen
Schul- und Kitakinder müssen in Deutschland weiter verpflichtend gegen Masern geimpft werden. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Beschwerden gegen das Gesetz zurück.
Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Wie das Gericht in Karlsruhe bekannt gab, lehnte es mehrere dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden als unbegründet ab. Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit darstelle. Diese Grundrechtseingriffe seien jedoch zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.
Höchstgericht bestätigt: Airbnb in Wiener Wohnzonen verboten
Die regelmäßige kurzfristige Vermietung gilt laut dem Verwaltungsgerichtshof als „gewerbliche Nutzung“, die in ausgewiesenen Flächen nicht erlaubt istDie regelmäßige Vermietung von Wohnungen via Airbnb oder Booking.com gilt als „gewerbliche Nutzung“ und ist damit in den Wiener Wohnzonen verboten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer am letzten Freitag veröffentlichten Entscheidung bestätigt. (VwGH 24.5.2022, Ro 2020/05/0029)
Der Magistrat der Stadt Wien hatte einer Hauseigentümerin verboten, mehrere Wohnung im ersten Bezirk über Airbnb und Booking.com zu vermieten. Das Haus liege in einer Wohnzone. Dort sei gemäß der Wiener Bauordnung eine „gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke“ nicht erlaubt.
Die Vermieterin wandte sich daraufhin zunächst an das Verwaltungsgericht Wien und dann an den Verwaltungsgerichtshof. Ihr Argument: Die Vermietung gelte nicht als „gewerblich“. Denn abgesehen von einer Endreinigung werden dabei keine Dienstleistungen erbracht. Laut Gewerbeordnung wäre das aber Voraussetzung dafür, eine Tätigkeit als „gewerblich“ einzustufen.
Bewusste Änderung
VfGH Judikatur / ORF- Gesetz: Gebührenfreier Konsum der ORF-Programme über das Internet ist verfassungswidrig
In einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2015 (Ro 2015/15/0015) war Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung qualifiziert worden. Damit musste für Computer mit Internetanschluss auch keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Nun hat der Verfassungsgerichtshof auf Antrag des ORF entschieden, dass die entsprechenden Bestimmungen im ORF-Gesetz verfassungswidrig sind (G 226/2021).
Das Höchstgericht kam zu dem Schluss, dass es gegen die Verfassung verstößt, dass die Nutzergruppe, die via Internet ORF schaut bzw. hört, derzeit nichts bezahlt. Schließlich habe eine Finanzierung über Programmentgelt einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichernden Aspekt. Entsprechend sei es wesentlich, dass alle diejenigen, die via Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilnähmen, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen würden.
EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht: Weiterhin Kritik am Auswahlverfahren der Gerichtspräsidenten
Österreich ist es bis dato nicht gelungen, jene Schwachstellen im Justizsystem zu beseitigen, die seit dem Jahr 2020 in den Rechtsstaatlichkeitsberichten der EU-Kommission aufgezeigt werden. Dies zeigt sich einmal mehr am gestern veröffentlichten „Rule-of-Law-Report 2022“.
Dies betrifft insbesondere die fehlende Beteiligung richterlicher Gremien am Auswahlverfahren für die Leitungsfunktionen am Oberster Gerichtshof, sowie die Bedenken hinsichtlich der Ernennung von Präsidenten und Vizepräsidenten der Verwaltungsgerichte. Weiters mahnt der Bericht eine weitere justizielle Beteiligung an der Ernennung von Richtern ein.
In der im Frühjahr zur Begutachtung ausgesendeten Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) war noch vorgesehen worden, dass zukünftig Personalsenate die Besetzungsvorschläge für Präsident/in und Vizepräsident/in des OGH erstatten sollen und in die Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst eingebunden sind. In der nun ins Parlament eingebrachten Dienstrechts-Novelle 2022 ist davon keine Rede mehr.
Seitens der EU-Kommission wird Österreich empfohlen:
Bundesverwaltungsgericht: Präsidentin/Präsident gesucht – Zusammensetzung der Auswahlkommission problematisch
Letzte Woche wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten „beim“ Bundesverwaltungsgericht ausgeschrieben.
Auswahlkommission statt Personalsenat
Da die GRECO-Empfehlungen zur Stärkung der Unabhängigkeit bis dato auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht umgesetzt wurden, wird das Auswahlverfahren von einer „Sonderkommission“ und nicht vom Personalsenat des BVwG durchgeführt.
Diese Kommission besteht aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Wissenschaft mit akademischer Lehrbefugnis eines rechtswissenschaftlichen Faches an einer Universität sowie dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes oder einer jeweils von diesen beauftragten Person.
Umweltrecht: Brasiliens Oberster Gerichtshof erkennt das Pariser Klimaschutzabkommen als „Menschenrechtsvertrag“ an
Das Brasilianisches Höchstgericht hat als erstes Gericht der Welt das Pariser Abkommen als „Menschenrechtsvertrag“ anerkannt hat. Die Erklärung wurde im Rahmen des ersten Klimawandelurteils des Gerichts abgegeben, das die brasilianische Regierung anwies, ihren nationalen Klimafonds vollständig zu reaktivieren. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das nationale, aber auch das internationale Recht.
„Verträge über das Umweltrecht sind eine Art Menschenrechtsvertrag und genießen aus diesem Grund supranationalen Status. Es gibt daher keine rechtlich gültige Möglichkeit, die Bekämpfung des Klimawandels einfach zu unterlassen“, heißt es in dem Urteil. Das letzte Woche ergangene Urteil war der Höhepunkt einer Klage, die vor zwei Jahren von vier politischen Parteien gegen die brasilianische Bundesregierung eingereicht wurde. Sie wiesen darauf hin, dass der Klimafonds (Fundo Clima), der 2009 als Teil des nationalen Klimapolitikplans Brasiliens eingerichtet wurde, 2019 nicht mehr funktionsfähig war; Jahrespläne seien nicht erstellt und kein Geld ausgezahlt worden, um Projekte zur Eindämmung des Klimawandels zu unterstützen. Das Gericht hatte im September 2020 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der Wissenschaftler, Akademiker und Vertreter der Zivilgesellschaft und indigener Gruppen teilnahmen.
Richterdienstrecht: Reform der Besetzungsverfahren vom Tisch, Greco-Empfehlungen weiter nicht umgesetzt
Der Reformeifer der Bundesregierung zur Umsetzung der GRECO-Empfehlungen ist nur von kurzer Dauer gewesen. War in der zur Begutachtung ausgesendeten Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den jüngsten GRECO-Umsetzungsbericht – noch vorgesehen worden, dass zukünftig Personalsenate die Besetzungsvorschläge für Präsident/in und Vizepräsident/in des OGH erstatten sollen und in die Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst eingebunden sind, ist in der nun ins Parlament eingebrachten Dienstrechts-Novelle 2022 davon keine Rede mehr. Damit hat Österreich nach wie vor nur zwei von neunzehn „GRECO“- Empfehlungen umgesetzt (Siehe dazu: Österreich rutscht im Korruptionsindex weiter ab)
Siehe dazu auch: Dachverband der Verwaltungsrichter/innen fordert Reform bei der Besetzung von Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten
VfGH: Die Impfpflicht ist verfassungskonform – weil sie nicht gilt
Der Verfassungsgerichtshof hat angesichts der geltenden „Nichtanwendungsverordnung“ keine verfassungsrechtlichen Bedenken wegen der Impfpflicht. Sie schütze vulnerable Personen.
Angesichts der „derzeit geltenden Covid-19-Nichtanwendungsverordnung […] bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zulässigerweise angefochtenen Bestimmungen“, ist in dem gestern veröffentlichen Erkenntnis zu lesen.
Ursprünglich ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Impfpflicht mit Spannung erwartet worden. Das umstrittene Gesetz war zwar am 4. Februar in Kraft getreten, schlagend wurde es aber nie. Unmittelbar vor dem mit Strafen verbundenen „Scharfstellen“ am 16. März wurde die Impfpflicht ausgesetzt, sie sei angesichts der epidemiologischen Lage nicht verhältnismäßig. Vergangenen Donnerstag, 23. Juni, gab die Regierung schließlich bekannt, dass die Impfpflicht gegen das Coronavirus endgültig abgeschafft wird.
Impfpflicht „schwerer Eingriff“ in körperliche Integrität