Schutzbedürftige: EuGH erachtet verpflichtenden Wohnsitz für zulässig

Es ist ein Urteil, dessen Vorgeschichte bis in die 1990er-Jahre zurückreicht, das aber hochaktuell ist: Der Europäische Gerichtshof hat am gestrigen Dienstag entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Union schutzbedürftige EU-Ausländer, die soziale Leistungen in Anspruch nehmen, zu einem fixen Wohnort verpflichten dürfen. Den Fall (Rechtssachen C-443/14 und C-444/14) ins Rollen gebracht hatten zwei Syrer, denen …

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UVP: Verfehlt der neue Rechtsschutz für Nachbarn sein Ziel?

Da sich in Österreich nach der bisherigen Rechtlage Nachbarn nicht dagegen wehren konnten, wenn Einkaufszentren oder andere Großprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt wurden, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass diese Rechtslage dem Unionsrecht widerspricht (C-570/13). Mit dieser Entscheidung wurden die Rechte von Nachbarn in Genehmigungsverfahren – etwa für Betriebsanlagen oder Straßenbauprojekte – enorm ausgeweitet. Der …

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Verfassungsgerichtshof: Keine Bedenken gegen die elektronische Gesundheitsakte „ELGA“

elgaArtikelbild
foto: apa/robert jäger

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde eines Arztes abgewiesen,der sich geweigert hatte, einen Lichtbildausweis vorzulegen, um sich so aus der elektronischen Gesundheitsakte (Elga) abzumelden zu können („ Optout“).

Der Mediziner argumentierte, damit werde die Abmeldung unnötig erschwert werde.

Der Verfassungsgerichtshof lehnte nun die gegen die Entscheidung des BVwG erhobene Beschwerde ab.

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Richter verspielt seine Reputation mit Facebook-Bild

sz süddeutsche„Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause“: Wie man sich als Richter nicht auf Facebook verhalten sollte.

Ein Richter posiert auf Facebook mit dem T-Shirt-Aufdruck „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“.
Diese Präsentation sei nicht einfach nur neckisch, sie manifestiere die Befangenheit des Richters, hat jetzt der BGH geurteilt.

Von Heribert Prantl

Tipps zur Wahrung der Internet-Reputation gibt es in Hülle und Fülle. Also: Fotos, auf denen man betrunken in den Hotelpool fällt, haben im Netz nichts verloren; und Schnappschüsse von Exzessen bei der Party sollte man nicht in sozialen Netzwerken posten. Solche Hinweise stehen in vielen Berufsberatungs-Broschüren für Jugendliche.

Einschlägige Hinweise für Richterinnen und Richter, etwa in der Deutschen Richterzeitung, gab es bisher nicht. Das wird sich nun ändern: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil einer Großen Strafkammer des Landgerichts Rostock aufgehoben, weil der Vorsitzende Richter sich auf seiner Facebook-Seite höchst sonderbar präsentiert hatte.

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Wie Schiedsgerichte den Rechtsstaat aushebeln

3satÖffentlich, Unabhängig und an die Auslegung des Gesetzes gebunden: Das sind die drei elementaren Grundsätze der Justiz.

Anders die privaten Schiedsgerichte: Sie tagen oft geheim, sie sind mit privat wirtschaftenden Anwälten als Richtern besetzt und können sich aussuchen, welche Rechtsnormen sie anwenden.

In einer Dokumentation berichtet 3sat über aktuelle Verfahren in Deutschland, in denen es um Milliarden geht.

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Tagung: „Das Asylrecht als Experimentierfeld“

uni_logo-b52bc1dc617b2e562245c656857f1a0eDas Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien veranstaltet am 17. und 18. März 2016 eine Tagung zu den aktuellen Änderungen in der österreichischen Asylgesetzgebung.

Es soll untersucht werden, ob die Regelungen, die zur Bewältigung des Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen getroffen wurden, ihre Ziele erreichen und ob sie sich als Abweichung von allgemeinen Standards durchwegs rechtfertigen lassen.

17. – 18. März 2016

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Experte: „Kürzung der Mindestsicherung verfassungswidrig“

diepresseDie in Oberösterreich geplante Kürzung der Mindestsicherung für anerkannte Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte ist für den Verfassungsrechtler Theo Öhlinger EU-rechts- und verfassungswidrig.

Einerseits verstoße die Differenzierung zwischen EU-Bürgern und anerkannten Flüchtlingen gegen Unionsrecht, die Mindestsicherung für alle zu kürzen, würde nach Ansicht von Öhlinger wiederum zu einem massiven verfassungsrechtlichen Problem führen, weil: „Die Kürzung darf nicht unverhältnismäßig sein.“

Diese Grenze sei aber rasch erreicht, weil die BMS – wie der Name schon sage – ohnehin nur den Mindestbedarf abdecke. In der Oberösterreichischen Landesverfassung sei zudem die Menschenwürde festgeschrieben und eine Mindestsicherung, die die Menschenwürde nicht mehr gewährleiste, würde dagegen verstoßen, so der Jurist.

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RZ Editorial 2/2016: Das Besetzungsverfahren – mehr Transparenz statt Anscheinsproblematik

Ob berechtigt oder nicht, Tatsache ist, dass immer wieder, so auch in der jüngsten Vergangenheit, einzelne Besetzungsvorgänge und die damit verbundenen  Besetzungsverfahren im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich kritisiert werden. von Martin Ulrich Die teils innerhalb der Justiz, in manchen Fällen auch medial gegenüber dem Bundesminister für Justiz, dem das Ernennungs- bzw Vorschlagsrecht zukommt, erhobenen Vorwürfe …

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Novelle des Kraftfahrgesetzes: Weitere Einschränkung der Handynutzung im Auto

2C86E876-9C12-435A-B318-B43F806F0ABB1Mit der geplanten 32. Novelle des Kraftfahrgesetzes sollen neben dem Telefonieren nicht nur das SMS-Schreiben, E-Mail-Checken und Surfen im Internet am Steuer unter Strafe gestellt werden, sondern alles, was vielleicht künftig noch mit mobilen Kommunikationsgeräten möglich sein wird.

Das einzige, was neben Telefonieren mit Freisprecheinrichtung erlaubt bleibt, ist das Navigieren.

Konkret: Die Navi-Funktion eines Smartphones darf im Auto verwendet werden, „wenn das Gerät in einer geeigneten Halterung befestigt ist“, erklärt Ursula Zelenka von der Rechtsabteilung des ÖAMTC. Im Prinzip sind schon jetzt Nebentätigkeiten am Steuer verboten, die einen Lenker in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigen können. Dem allgegenwärtigen Handy wurde eine eigene gesetzliche Erwähnung zuteil, um Rechtssicherheit zu schaffen. Künftig kann jeder, der am Steuer mit einem Handy in der Hand erwischt wird, sofort gestraft werden.

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Entwurf zu neuem Tabakgesetz „verfassungsrechtlich bedenklich“ ?

presse-logoDas geplante neue Tabakgesetz, das am 20. Mai in Kraft treten soll, könnte nach Auffassung des Verfassungsdienstes und des Finanzministeriums gegen die Bundesverfassung verstoßen.

Die Bedenken betreffen die „weitreichenden Befugnisse“, die der Gesundheitsministerin in dem Gesetzentwurf eingeräumt werden.

Die Novelle zum Tabakgesetz bringt unter anderem Warnhinweise auf den Packungen mit schockierenden Fotos. Fast zwei Drittel der Vorder- und Rückseite einer Packung müssen mit Warnungen samt Bild versehen sein, ebenso die seitlichen Oberflächen. Die Ministerin kann künftig per Verordnung weitere Auflagen, Verbote und Vorschriften erlassen. „Diese Ermächtigungen scheinen völlig unbestimmt und damit verfassungsrechtlich bedenklich“, heißt es in der fünfseitigen Erklärung des Finanzministeriums zum geplanten neuen Tabakgesetz.

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