Das geplante neue Tabakgesetz, das am 20. Mai in Kraft treten soll, könnte nach Auffassung des Verfassungsdienstes und des Finanzministeriums gegen die Bundesverfassung verstoßen.
Die Bedenken betreffen die „weitreichenden Befugnisse“, die der Gesundheitsministerin in dem Gesetzentwurf eingeräumt werden.
Die Novelle zum Tabakgesetz bringt unter anderem Warnhinweise auf den Packungen mit schockierenden Fotos. Fast zwei Drittel der Vorder- und Rückseite einer Packung müssen mit Warnungen samt Bild versehen sein, ebenso die seitlichen Oberflächen. Die Ministerin kann künftig per Verordnung weitere Auflagen, Verbote und Vorschriften erlassen. „Diese Ermächtigungen scheinen völlig unbestimmt und damit verfassungsrechtlich bedenklich“, heißt es in der fünfseitigen Erklärung des Finanzministeriums zum geplanten neuen Tabakgesetz.
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts schlägt in dieselbe Kerbe, drückt seine Warnung allerdings etwas zurückhaltender aus: Man müsse bei den Verordnungsermächtigungen das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH, 17.735/2005) beachten. Es bestehe die Gefahr, dass die Bestimmungen im Entwurf diesem Erkenntnis nicht genügten.