Experte: „Kürzung der Mindestsicherung verfassungswidrig“

diepresseDie in Oberösterreich geplante Kürzung der Mindestsicherung für anerkannte Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte ist für den Verfassungsrechtler Theo Öhlinger EU-rechts- und verfassungswidrig.

Einerseits verstoße die Differenzierung zwischen EU-Bürgern und anerkannten Flüchtlingen gegen Unionsrecht, die Mindestsicherung für alle zu kürzen, würde nach Ansicht von Öhlinger wiederum zu einem massiven verfassungsrechtlichen Problem führen, weil: „Die Kürzung darf nicht unverhältnismäßig sein.“

Diese Grenze sei aber rasch erreicht, weil die BMS – wie der Name schon sage – ohnehin nur den Mindestbedarf abdecke. In der Oberösterreichischen Landesverfassung sei zudem die Menschenwürde festgeschrieben und eine Mindestsicherung, die die Menschenwürde nicht mehr gewährleiste, würde dagegen verstoßen, so der Jurist.


Schwieriger Rechtsweg

Sollte die Kürzung beschlossen werden, sei es aber nicht so einfach, rasch dagegen vorzugehen, erklärte Öhlinger: Der einfachste Weg wäre ein sogenannter Drittelantrag, hinter dem ein Drittel der Landtagsabgeordneten stehen muss. SPÖ und Grüne haben dazu aber zu wenige Mandate. Daher könne nur ein Betroffener gegen das Gesetz vorgehen – anfangs allerdings auch nur indirekt, indem er sich an das Verwaltungsgericht wendet. Dieses kann dann den Verfassungsgerichtshof befassen. Tut es das nicht, steht dem Betroffenen – wohl nur mithilfe einer NGO – der Weg zum VfGH ebenfalls offen. Erst dann kann dieser „von Amts wegen“ das Gesetz prüfen. Als realistischen Zeitrahmen für dieses komplizierte Prozedere nannte Öhlinger rund zwei Jahre.

Hier den Beitrag in der „Presse“ lesen…

Siehe dazu auch:
Ohne Integration kein Sozialgeld

 

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