Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat einen Antrag auf ein Verbot der Tötung von Gänsen für den Bochumer Karnevalsbrauch des Gänsereitens abgelehnt. Tierschützer hatten beklagt, dass für die jährlich stattfindende Veranstaltung Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden.
Beim Gänsereiten wird bei Vereinen in den Bochumer Ortsteilen Höntrop und Sevinghausen eine zuvor getötete Gans an den Füßen zwischen zwei Bäumen aufgehängt. Mehrere Reiter versuchen dann, ihr im Galopp den Kopf abzureißen. Abgehalten wird der Brauch jährlich am Rosenmontag.
In dem anschließend traditionell stattfindenden Verzehr der Gänse habe das Gericht einen vernünftigen Grund zur Tötung der Tiere gesehen, hieß es zur Begründung (Az.: 16 L 221/16). Die Tierschützer wollten die Stadt Bochum verpflichten lassen, das Töten der Gänse zu untersagen. Ein Sprecher des Deutschen Tierschutzbüros kündigte auf Anfrage die Prüfung weiterer juristischer Schritte an.
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Trotz vehementer Proteste von Tierschützern wollen sich Karnevalisten in Bochum heute zum traditionellen Gänsereiten treffen. Dabei wird eine getötete Gans an den Füßen zwischen zwei Bäumen aufgehängt. Mehrere Reiter versuchen dann, ihr im Galopp den Kopf abzureißen. Der Brauch hat eine jahrhundertelange Geschichte: Spanische Soldaten sollen das Gänsereiten im 16. und 17. Jahrhundert ins Ruhrgebiet gebracht haben.
In zahlreichen anderen Städten setzen die Vereine inzwischen Gänse-Attrappen ein, doch in Bochum wird weiterhin eine echte Gans aufgehängt. Tierschützer kritisieren das als «verstörendes und blutiges Schauspiel». 52 000 Menschen haben in den vergangenen Wochen eine Online-Petition gegen das Bochumer Gänsereiten unterschrieben.