Novelle des Kraftfahrgesetzes: Weitere Einschränkung der Handynutzung im Auto

2C86E876-9C12-435A-B318-B43F806F0ABB1Mit der geplanten 32. Novelle des Kraftfahrgesetzes sollen neben dem Telefonieren nicht nur das SMS-Schreiben, E-Mail-Checken und Surfen im Internet am Steuer unter Strafe gestellt werden, sondern alles, was vielleicht künftig noch mit mobilen Kommunikationsgeräten möglich sein wird.

Das einzige, was neben Telefonieren mit Freisprecheinrichtung erlaubt bleibt, ist das Navigieren.

Konkret: Die Navi-Funktion eines Smartphones darf im Auto verwendet werden, „wenn das Gerät in einer geeigneten Halterung befestigt ist“, erklärt Ursula Zelenka von der Rechtsabteilung des ÖAMTC. Im Prinzip sind schon jetzt Nebentätigkeiten am Steuer verboten, die einen Lenker in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigen können. Dem allgegenwärtigen Handy wurde eine eigene gesetzliche Erwähnung zuteil, um Rechtssicherheit zu schaffen. Künftig kann jeder, der am Steuer mit einem Handy in der Hand erwischt wird, sofort gestraft werden.


Strafen auch ohne vorangehende Anhaltung

Apropos Strafen: Künftig soll eine Bestrafung auch ohne vorangehende Anhaltung möglich sein. Dann nämlich, wenn das Auge des Gesetzes beobachtet hat, dass ein Lenker offenkundig durch ein Gespräch (und zwar egal ob mit Freisprecheinrichtung oder mit Handy am Ohr) abgelenkt wurde und deswegen einen Fahrfehler begangen hat. Wird in einer derartigen Situation etwa ein Fußgänger gefährdet, drohen bis zu 2180 Euro Strafe.

Weiter Neuerungen

Weitere Neuregelungen sollen es den Behörden erleichtern, gegen die missbräuchliche Verwendung von Probefahrtkennzeichen und Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen vorzugehen. Außerdem wird die Veränderung des Kilometerstandes im KFG ausdrücklich verboten und mit einer verwaltungsstrafrechtlichen Sanktion versehen.

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