EuGH: Umweltschäden auch bei rechtmäßigem Betrieb einer Wasserkraftanlage

Der EuGH hatte zu entscheiden, ob die österreichischen Regelungen über Umweltschäden und die Umweltbeschwerde im Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) mit der EU-Richtlinie 2004/35/EG über die Umwelthaftung vereinbar sind.

Im Anlassfall hatte der Beschwerdeführer vorgebracht, durch den Betrieb einer Wasserkraftanlage komme es zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen, welche massiv die natürliche Reproduktion der Fische beeinträchtigten bzw. wiederholt zu Fischsterben über lange Fließstreckenbereiche führten.

Sein Rechtsmittel war vom Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark mit der Begründung abgewiesen worden,  dass der vom Beschwerdeführer behauptete Schaden durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sei, sodass kein Umweltschaden im Sinne des § 4 Z. 1  lit. a B-UHG vorliege.

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Umweltschutz international: Gefährdete Flüsse erhalten Rechtspersönlichkeit

Ein einzigartiges Gesetz sichert in Neuseeland einem Wasserlauf Rechte zu – Rechtsbeistand inklusive

Ähnlich wie das österreichische kennt auch das neuseeländische Recht einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen können nur Menschen sein. Juristische Personen dagegen sind beispielsweise Unternehmen oder Vereine. Und in Neuseeland gehört nun auch ein Fluss dazu.

Der Whanganui-Fluss  auf der Nordinsel Neuseelands wurde als weltweit erster Fluss zur Person erklärt und mit Rechten ausgestattet – ähnlich den Grundrechten der Menschen.

„Es mag manchem zunächst merkwürdig vorkommen, dass ein Naturgegenstand als juristische Person anerkannt wird“, erklärte Chris Finlayson, Verhandlungsführer der Regierung. „Aber es ist nicht merkwürdiger als der Status von Stiftungen, Unternehmen oder Aktiengesellschaften.“

Zur Vertretung seiner Rechte erhält der Fluss zwei gesetzliche Vertreter: einen von der neuseeländischen Regierung und einen von der indigenen Bevölkerung.

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G20-Gipfel Hamburg: Verwaltungsgericht im Brennpunkt des Geschehens

„Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen“, „Eilantrag abgewiesen“, „Versammlung bleibt einstweilen verboten“, „Untersagung einstweilen außer Kraft gesetzt“: Schon im Vorfeld des G20-Treffens reihen sich auf dem „Justiz-Portal“ des Hamburger Verwaltungsgerichts die Entscheidungen aneinander.

Normalerweise haben die Richter wochenlang Zeit, um zu prüfen, ob Grundrechte eingeschränkt wurden; jetzt müssen sie oft innerhalb weniger Stunden urteilen. Das Verwaltungsgericht arbeitete „am Anschlag“, heißt es aus Justizkreisen. Wie soll es erst werden, wenn der Gipfel losgeht? Und: Was kommt auf die Strafgerichte zu, wenn die erwarteten Proteste zu Tumulten und Massenverhaftungen eskalieren?

Bei G20 muss alles ganz schnell gehen. Womöglich wird die Polizei Hunderte Menschen in Gewahrsam nehmen. Und dann muss ein Richter oder eine Richterin in jedem Einzelfall unverzüglich entscheiden, ob die festgenommene Person freigelassen wird oder in Untersuchungshaft muss. Zudem müssen die Richter auch anordnen, ob die Polizei Verdächtige, die noch nichts Strafbares getan haben, präventiv festhalten darf.

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3. Piste: Klimaschutz weginterpretiert?

FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts überraschte in mehrfacher Hinsicht: Da war einmal die äußerst kurze Verfahrensdauer von nicht einmal vier Monaten, dann die von vielen als „Lehrstunde“ empfundene Verkündung der Entscheidung und letztlich das Erkenntnis selbst. Die vom Verfassungsgerichtshof argumentierte grobe Verkennung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht und die daraus folgende Verfassungswidrigkeit der Entscheidung hatten so wohl nur wenige erwartet.

In einem Beitrag im Bezahlteil der Tageszeitung die „Presse“ wird unter dem Titel“ VfGH interpretiert Klimaschutz entschlossen weg“ der Versuch unternommen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes noch vor Zustellung der schriftlichen Ausfertigung zu analysieren. Besonders wird der Frage nachgegangen, ob Klimaschutz „ein sonstiges öffentliches Interesse“ im Sinne des Luftfahrgesetzes darstellt oder nicht. Eine Frage, die unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bejaht wird. Auch die Zulässigkeit der Heranziehung der Klimaschutzbestimmung in der Landesverfassung bzw. nicht unmittelbar anwendbarer völkerrechtlicher Verträge zur Rationalisierung der Interessensabwägungen wird bejaht.

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3. Piste: Zurück zum Start

Der Verfassungsgerichtshof hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien aufgehoben. Er gab damit einer Beschwerde des Flughafens Wien und des Landes Niederösterreichs statt, die sich gegen das abschlägige Erkenntnis des BVwG gerichtet hat.

Verkennung der Rechtslage

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Arbeitsinspektorat wegen Hitze im Landesgericht

Temperaturen jenseits von 30 Grad in den Verhandlungssälen im Wiener Landesgericht für Strafsachen haben das Arbeitsinspektorat auf den Plan gerufen. Seit Jahren bemüht sich der Gerichtspräsident um klimatisierte Säle.

Am Mittwoch wurden in mehreren Verhandlungssälen Probemessungen vorgenommen. Dabei wurden Raumtemperaturen jenseits der 30 Grad nachgewiesen. Jahr für Jahr leiden Richter, Staatsanwälte, Schriftführer, Verteidiger und nicht zuletzt Angeklagte im Grauen Haus unter den hochsommerlichen Temperaturen.

Über 30 Grad hat es teilweise in den Verhandlungssälen

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Gegen „politische Begehrlichkeit“: Verwaltungsrichter bekommen eigene Akademie

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ wurde letzten Freitag in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes eine „Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ gegründet.

Diese soll den rund 700 Verwaltungsrichterinnen und Richtern eine Fortbildung sowohl im juristischen Bereich als auch in richterlichen Fertigkeiten vermitteln, da selbstständige Ansätze und Institutionen notwendig seien, um den besonderen Bedürfnissen eines verwaltungsrichterlichen Berufsbildes Rechnung zu tragen.

Verwaltungsrichterinnen und Richter sollen insbesondere in der Lage sein, „Begehrlichkeiten der politischen Ebene nach einer bestimmten Lösung nicht nachzugeben und auch der Kritik standhalten, die an manchmal unerwünschten Entscheidung geübt wird“, wird der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Rudolf Thienel, im Bericht zitiert.

Im Wesentlichen dürfte es sich bei dem Vorhaben um ein Kooperationsabkommen zwischen der Johannes-Kepler- Universität Linz (JKU) und der Wirtschaftsuniversität Wien einerseits und der „PräsidentInnenkonferenz“ anderseits handeln, nach den Vorbild einer Vereinbarung, welche bereits der UVS Oberösterreich im Jahr 2011 mit der JKU getroffen hatte.

Ob also tatsächlich eine Akademie mit eigener Rechtspersönlichkeit und Budget geplant ist, kann dem Bericht nicht entnommen werden.

Versäumnisse werden sichtbar

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VfGH-Präsident: Rechtsstaat braucht Balance zwischen Freiheit und Sicherheit

Es sei äußerst belastend für den Rechtsstaat, wenn neue Gesetze immer dann angekündigt oder beschlossen werden, wenn im In- oder Ausland etwas passiere, sagt Verfassungsgerichtshofspräsident Gerhart Holzinger in einem Interview mit der APA. Er warnte vor der Attitüde, auf jeden Terrorakt oder spektakulären Kriminalfall mit verschärften Gesetzen zu reagieren – ohne zu prüfen, ob die …

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Überwachung versus Menschenrechte ?

Vorliegende Erkenntnisse belegen,  dass der Rechtsstaat bei Terrorismusgefahr rechtlich handlungsfähig ist. Das Problem liegt vorrangig auf der Vollzugsebene. Dennoch wird immer wieder behauptet, die technologische Entwicklung erfordere das fortlaufende Herumbasteln am Rechtsstaat. Auch neue Technologien, wie sie z.B. der Staat  Israel in den sozialen Medien einsetzt (vorbeugende Inhaftierung von Palästinensern ausschließlich auf Grundlage  ausgewerteter Internetprofile), …

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