„Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen“, „Eilantrag abgewiesen“, „Versammlung bleibt einstweilen verboten“, „Untersagung einstweilen außer Kraft gesetzt“: Schon im Vorfeld des G20-Treffens reihen sich auf dem „Justiz-Portal“ des Hamburger Verwaltungsgerichts die Entscheidungen aneinander.
Normalerweise haben die Richter wochenlang Zeit, um zu prüfen, ob Grundrechte eingeschränkt wurden; jetzt müssen sie oft innerhalb weniger Stunden urteilen. Das Verwaltungsgericht arbeitete „am Anschlag“, heißt es aus Justizkreisen. Wie soll es erst werden, wenn der Gipfel losgeht? Und: Was kommt auf die Strafgerichte zu, wenn die erwarteten Proteste zu Tumulten und Massenverhaftungen eskalieren?
Bei G20 muss alles ganz schnell gehen. Womöglich wird die Polizei Hunderte Menschen in Gewahrsam nehmen. Und dann muss ein Richter oder eine Richterin in jedem Einzelfall unverzüglich entscheiden, ob die festgenommene Person freigelassen wird oder in Untersuchungshaft muss. Zudem müssen die Richter auch anordnen, ob die Polizei Verdächtige, die noch nichts Strafbares getan haben, präventiv festhalten darf.
Mehr als 130 Richter und Richterinnen sind für den G20-Dienst eingeteilt, Gerichte in ganz Hamburg haben sie abgeordnet. Die Richter kriegen dafür keine Mehrarbeitsvergütung, aber eine Art Freizeitausgleich: Sie müssen im Alltagsgeschäft weniger Fälle abarbeiten.