Umweltschutz international: Gefährdete Flüsse erhalten Rechtspersönlichkeit

Ein einzigartiges Gesetz sichert in Neuseeland einem Wasserlauf Rechte zu – Rechtsbeistand inklusive

Ähnlich wie das österreichische kennt auch das neuseeländische Recht einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen können nur Menschen sein. Juristische Personen dagegen sind beispielsweise Unternehmen oder Vereine. Und in Neuseeland gehört nun auch ein Fluss dazu.

Der Whanganui-Fluss  auf der Nordinsel Neuseelands wurde als weltweit erster Fluss zur Person erklärt und mit Rechten ausgestattet – ähnlich den Grundrechten der Menschen.

„Es mag manchem zunächst merkwürdig vorkommen, dass ein Naturgegenstand als juristische Person anerkannt wird“, erklärte Chris Finlayson, Verhandlungsführer der Regierung. „Aber es ist nicht merkwürdiger als der Status von Stiftungen, Unternehmen oder Aktiengesellschaften.“

Zur Vertretung seiner Rechte erhält der Fluss zwei gesetzliche Vertreter: einen von der neuseeländischen Regierung und einen von der indigenen Bevölkerung.

„Biokulturelle“ Rechte

Auch in Kolumbien hatte die Organisation Tierra Digna Klage gegen den Staat eingebracht – und nun mit Paukenschlag einen Erfolg eingefahren. Das kolumbianische Verfassungsgericht hat Anfang Mai ein Urteil veröffentlicht, in dem ein Fluss – der Río Atrato – als Subjekt anerkannt wird, dessen Rechte verteidigt werden müssen.

“Das Urteil ist ein historischer Sieg für die Communities“, so Viviana Gonzalez Moreno, Anwältin bei Tierra Digna, die die indigenen und afrokolumbianischen Communities vor Gericht vertreten hat. „Es spricht von sogenannten biokulturellen Rechten, was bedeutet, dass Mensch und Natur als Einheit betrachtet werden müssen.” Es schreibe vor, dass sowohl die Biodiversiät als auch die kulturelle Vielfalt geschützt werden müsse, da das eine das andere bedinge, so Gonzalez Moreno. Dies entspreche der Weltanschauung der indigenen Bevölkerung.

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