Glücksspielgesetz: Mehr Razzien, mehr Automaten beschlagnahmt

foto: apa / herbert neubauer

 Im Glücksspielbereich hat die Finanzpolizei 2017 wieder mehr Razzien durchgeführt und mehr Automaten beschlagnahmt. Auch die Zahl der Strafverfahren ist gegenüber 2016 gestiegen, geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Finanzministerium hervor.

Im Jahr 2017 gab es demnach bisher 918 Strafanträge nach dem Glücksspielgesetz, nach 746 im Jahr 2016 und 1.316 im Jahr 2015. Die meisten Strafanträge kamen aus Oberösterreich (416), Niederösterreich (148) und Wien (139). In den vergangenen fünf Jahren summierte sich die Zahl der Strafanträge in ganz Österreich auf 4.689. Insgesamt 11.661 Glücksspielanzeigen kamen seit 2013 zusammen, fast 4.000 davon wurden in Oberösterreich eingebracht.

943 Razzien in Österreich

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Kultige “Fixie“-Fahrräder laut VwGH-Urteil verboten.

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der „starre Gang“ der sogenannten „Fixed-Gear“-Fahrräder, auch „Fixie“-Räder genannt, keine Bremsvorrichtung im Sinne der Fahrradverordnung darstellt. Das Rad ist besonders bei Zustellern und Fahrradboten beliebt.

Sie sind die kultigen Drahtesel aus der Rad-Kurier-Szene. „Naked-Bikes“, die nur einen fixierten Gang und keine Hinterbremse haben. Die urbanen Radler bremsen oft mit der Schuhsohle am Hinterreifen. Doch nach einem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes müssen diese Räder nun wohl aus dem Verkehr gezogen werden.

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„Ehe für alle“ kommt 2019

Die Unterscheidung zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft verletzt das Diskriminierungsverbot, urteilt der Verfassungsgerichtshof.

Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich künftig heiraten. Der Verfassungsgerichtshof hat heute eine Entscheidung veröffentlicht, mit der er jene gesetzlichen Regelungen aufhebt, die diesen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehren. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.

Justiz ist nicht sakrosankt

Die Urteilsbegründung eines Grazer Richters sorgt für viel Unmut. Die Kritik daran von innen und außen ist mehr als berechtigt. Ein Gastkommentar von Oliver Scheiber.

Ein steirischer Arzt wurde vor Kurzem unter anderem vom Vorwurf freigesprochen, seine Kinder gequält zu haben. Das Urteil bewertet laut Medienberichten das äußere Erscheinungsbild der Kinder; über eine Tochter heißt es, sie lege „offensichtlich auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert“. Die Exfrau des Angeklagten wird als „überladene Person“ bezeichnet.

Die Wortwahl des Urteils ist schwer mit bestehenden Vorgaben für die Formulierung von Urteilen in Einklang zu bringen. Das Gesetz verlangt von Richtern verständliche Erledigungen. Die Ausdrucksweise müsse „richtig und der Würde des Gerichts angepasst sein. Ausführungen, die nicht zur Sache gehören oder jemanden ohne Not verletzen könnten, sind unzulässig“, heißt es im Gesetz.

Die Bevölkerung erwartet mit Recht, dass gerichtliche Schriftstücke und Äußerungen von Richtern niemanden herabsetzen oder beleidigen; keine Opfer, aber auch keine Angeklagten oder Zeugen. Richter müssen die Wirkung ihrer Worte bedenken. Werden Menschen in Urteilen bloßgestellt, so kann das weitere Opfer von Straftaten davor abschrecken, Anzeige zu erstatten oder auszusagen. Rechtsprechung hat viel mit Grundrechten und der Würde von Menschen zu tun. Deshalb bemühen sich die Verwaltungen der Justizsysteme weltweit, bei der Auswahl und Ausbildung der Richter der Persönlichkeit der Kandidaten mehr Bedeutung beizumessen.

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Türkei kürzt Zahlungen an Europarat wegen Richter-Ehrung

Murat Arslan. © dpa

Aus Protest über die Verleihung des Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte an den inhaftierten Präsidenten der türkischen Richtervereinigung, Murat Arslan, will die  Türkei ihre Zahlungen an den Europarat reduzieren.

Das kündigte Außenminister Mevlüt Cavusoglu nach einem Bericht des „Standard“ als Reaktion auf die Preisverleihung an.

Arslan sitzt im Gefängnis, weil ihm Verbindungen zu den Organisatoren des gescheiterten Putsches im vergangenen Jahr vorgeworfen werden. (Siehe dazu: Europäische Richtervereinigungen fordern Untersuchung von Inhaftierungen und Foltervorwürfen)

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Stadt Wien geht gegen Online-Zimmervermittler vor

foto: Der Standard / istock

Der Streit zwischen der Stadt Wien und mehreren Onlineanbietern von Ferienwohnungen rund um die Bezahlung der Ortstaxe eskaliert.

Laut einem Bericht in der Tageszeitung „STANDARD“ hat die Stadtverwaltung erste Verwaltungsstrafen gegen Plattformen verhängt, die sich beharrlich weigern, Informationen über ihre Vermieter herauszugeben. Sechs Anbietern wurden Strafen auferlegt. Mit zwei weiteren werde noch auf dem Verhandlungsweg eine Lösung gesucht, darunter auch „Airbnb“. Der Marktführer ist nach eigenen Angaben von den Strafen nicht betroffen.

Die Strafen belaufen sich auf bis zu 2.100 Euro. Nach dem Gesetz ist dieser Betrag pro nichtgemeldeter Unterkunft zu verstehen. Für eine Onlineplattform, die ein paar hundert Zimmer und Wohnungen in Wien aktiv vermietet, kann es also teuer werden.

Strafen auch in anderen Städten

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Einschränkung der Grundrechte: Frankreich macht Ausnahmen zur Regel

foto: apa/afp/sebastien bozon

Nach dem schweren Anschlag auf das Pariser Konzertlokal „Bataclan“ im November 2015 mit 130 Toten hatte Frankreich das auf den Algerienkrieg zurückgehende Notrecht aktiviert.

Die Polizei konnte Personen unter Hausarrest setzen, Razzien vornehmen und Moscheen schließen, ohne vorgängig um eine richterliche Ermächtigung zu ersuchen. Zu diesem Zweck musste die Regierung in Paris die Einhaltung einzelner Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtscharta „suspendieren“.

An die Stelle des Notrechts trat Anfang November dieses Jahres nun ein vom Parlament beschlossenes verschärftes Antiterrorgesetz, das der Polizei fast ebenso weitgehende Kompetenzen einräumt. So etwa bei  Hausdurchsuchungen, von denen die Polizei unter dem Notrecht über 4.000 vorgenommen hat. Sie werden jetzt „visites domiciliaires“ genannt, was man ohne viel bösen Willen mit „Hausbesuche“ übersetzen könnte. Hausarrest – der derzeit rund 60 Gefährder betrifft – heißt neu „individuelle Kontrollmaßnahme“.

Verdacht wird Beweis gleichgestellt

Auf Druck von Anwälten und Menschenrechtsverbänden hat die Regierung von Präsident Emmanuel Macron eingewilligt, dass die Polizei für diese Maßnahmen im Voraus die Bewilligung eines Richters einholen muss. Damit ist das Prinzip der Gewaltenteilung zumindest formell gewahrt. Dieser Entscheid ist aber nach Ansicht mehrerer Juristenverbände nur noch eine Formalität, da die Richter kaum mehr Zugang zu den einzelnen Geheimdienstdossiers haben. (Siehe dazu auch: Rechtsschutz in Zeiten des Notstands)

Österreich: Verfassungsgerichtshof prüft Staatsschutzgesetz

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Medizinisches Cannabis: Blutgrenzwerte im Straßenverkehr

foto: apa/afp/guillermo

Immer häufiger wird Cannabis als Medikament in der Medizin eingesetzt. Je nach Land, gelten im Straßenverkehr unterschiedliche Grenzwerte. Viele Fragen rund um die Verkehrssicherheit sind dabei noch ungeklärt.

„Man kann in etwa sagen, dass die Unfallgefahr unter dem Einfluss von THC auf das Doppelte steigt. Unter Alkoholeinfluss kommt es zum achtfachen Risiko. Bei der Kombination von THC und Alkohol gar zum 16-fachen Unfallrisiko“, sagt Kim Wolff vom Londoner King’s College. Die Expertin hat 2012/2013 in Großbritannien ein offizielles Expertengremium geleitet, das die gesetzlichen Regelungen für Cannabis bzw. der Hanf-Inhaltsstoffe im Straßenverkehr sachlich vorbereitete.

Großbritannien: Grenzwerte für 17 Suchtmittel

Eine Problematik ist die Frage, ob es – ähnlich wie beim Alkohol – Blutgrenzwerte geben kann, ab denen die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges verboten ist. „Wir haben dafür in Großbritannien einen Wert von fünf Mikrogramm pro Liter Blut festgelegt. Ich denke, das ist ganz vernünftig. Wenn jemand zum Beispiel ein Medikament mit zwei Milligramm synthetischem Cannabis-Wirkstoff eingenommen hat, kommt er danach auf einen Höchstspiegel von zwei Mikrogramm pro Liter Vollblut“, sagte Wolff. Mittlerweile wurden in Großbritannien solche Grenzwerte für 17 Suchtmittel festgelegt.

Niederlande: 30 Jahre Erfahrung

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Schweiz: Strafverfahren ohne Richter, Beschuldigten und Öffentlichkeit

Umstrittene Strafbefehle: Die Macht der Staatsanwälte

Knappe Ressourcen, zu viele Verfahren, zu wenige Richter. Dieses Problem hat auch die Schweiz.

Die Lösung: Sogenannte Strafbefehle, das bedeutet „abgekürzte“ Verfahren zur Verhängung nicht nur von Geldstrafen,  sondern auch von Freiheitsstrafen. Herr des Verfahrens ist ausschließlich der Staatsanwalt, eine Anhörung des Beschuldigten findet nicht statt. Rund 90% der Strafverfahren sollen in der Schweiz bereits so erledigt werden.

Der Appellationsrichter und Berner Strafrechtsprofessor Jonas Weber warnt in einem Beitrag im Schweizer Fernsehen, dass die Schweizer Justiz ein Problem mit den Strafbefehlen hat: «Es ist eben relativ selten, dass gegen einen Strafbefehl Einsprache erhoben wird. Und es gibt einige empirische Studien die belegt haben, dass es unter den nicht angefochtenen Strafbefehlen viele Fehlurteile gibt.»

Fixe „Tarife“ für Strafzumessung

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Klimawandel: ein Fall für die Gerichte

Der Klimawandel beschäftigt verstärkt die Gerichte. Heimische Beobachter wird dies nicht überraschen, verfügt Österreich doch mit der Dritten Piste des Wiener Flughafens über einen international beachteten Präzedenzfall. Und ein Blick über die Landesgrenzen bestätigt, dass Staaten weltweit Adressaten klimabezogener Schutz- und Handlungspflichten werden. In einem Beitrag in der „Presse“ wird ein internationaler Überblick über Gerichtsverfahren gegeben,  …

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