
Das oberste Gericht des Landes hat die neue Disziplinarkammer für Richter für rechtswidrig erklärt
Im Streit um die Justizreformen in Polen hat das oberste Gericht des Landes die neu geschaffene Disziplinarkammer für nicht rechtens erklärt. Die Kammer erfülle nicht die Anforderungen des europäischen und damit auch nicht die des polnischen Rechts, hieß es in der Begründung.
Das nationale polnische Gericht folgte damit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-585/18 u.a,. mit dem der Gerichtshof dem nationalen Gericht aufgetragen hatte, selbst zu prüfen, ob die Erfordernisse der Unabhängigkeit erfüllt werden oder nicht.
Die Disziplinarkammer ist ein wesentliches Element der von der Regierung initiierten Justizreformen. Sie soll Disziplinarmaßnahmen gegen Richterinnen und Richter überwachen. Das Gremium kann jeden Richter oder Richterin sowie Staatsanwalt oder Staatsanwältin entlassen.
Nach einem Bericht der Tageszeitung „Presse“ hat sich der österreichische Verwaltungsgerichtshof – wenn auch mit einiger Verzögerung – der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Entziehung der Staatsbürgerschaft angeschlossen.
Tausende Polen demonstrierten für den suspendierten Richter, der die umstrittene Justizreform infrage gestellt hatte
In den vergangenen Jahren wurden vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) rund 40 Prozent der angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgehoben.
Nach Medienberichten hat das Oberlandesgericht Wien in einem Verfahren entschieden, dass auch das neu programmierte „Thermofenster“, das die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen auf einen bestimmten Temperaturbereich einschränkt, ein grundsätzlicher Mangel ist. Das Argument: Behörden könnten jederzeit den Betrieb dieser Fahrzeuge verbieten.
In den Verfahren und Diskussionen über verbotene Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich blieb ein Aspekt nur wenig beachtet: Jeder Bürger eines EU-Mitgliedsstaates hat gleichzeitig auch den Status eines Unionsbürgers (