Die aktuellen Gesetzesänderungen bringen große Herausforderungen für Behörden, Gerichte, Rechtsschutzsuchenden und Parteienvertreter, welche alle Beteiligten noch lange beschäftigen werden.
Auf Grund des Umfangs und der Geschwindigkeit, mit der die Gesetzesänderungen vorgenommen werden, fällt es zunehmend schwer, den Überblick zu behalten. Die Anwaltskanzlei Binder-Grösswang gibt in ihrem Newsletter – den wir dankenswerter Weise übernehmen dürfen– einen nach Fachgebieten aufgeschlüsselten, komprimierten Überblick über die mit dem 2. Covid-19-Gesetz beschlossen Gesetzesänderungen.
Und es zeigt sich, dass – wie so oft – der Teufel im Detail liegt: So ist es nach dem neu in das Zustellgesetz eingefügten § 26a nicht mehr erforderlich, dass der Übernehmer des Dokumentes die Übernahme auf dem Zustellnachweis durch seine Unterschrift bestätigt.


Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich, 
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben Justizpaket geschnürt. Alle Fristen werden unterbrochen, Haftprüfungen sind per Videotelefon möglich. Besuchsverbot in Justizanstalten.
Die von Parlament und Regierung ergriffenen Maßnahmen stellen auch Verwaltungsgerichte und Rechtsschutzsuchende sowie deren Vertreter vor eine Vielzahl praktischer Probleme. Einige davon wird wohl nur der Gesetzgeber lösen können.