Corona Krise: „Die Maßnahmen müssen jetzt passgenauer sein“

(Interview mit dem Vorsitzenden der deutschen Verwaltungsrichter zu den neuen Einschränkungen auf zeitonline)

In Deutschland sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Corona-Regeln von den Verwaltungsgerichten in sog. Eilverfahren aufgehoben worden. Zuletzt wurde die Schließung von Hotels als rechtswidrig erklärt.

Dazu stellte etwa der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg fest, die Landesregierung habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe. Trotz steigender Fallzahlen seien keine Ausbrüche in Hotels bekannt, Grund für die steigenden Zahlen seien Feiern in größeren Gruppen und Aufenthalte in Bereichen, wo Abstände nicht eingehalten werden können, etwa in Schulen und Pflegeheime.

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Corona-Krise: Bundesländer setzen rechtliche Schritte gegen Feiern in privaten Bereichen

Coronavirus

Der oberösterreichische Landeshauptmann Stelzer hatte Mittwoch in einer auf Facebook live übertragenen Ansprache rechtliche Schritte gegen private Feiern in Stadeln, Garagen und Gartenhütten angekündigt.

Nach einem Bericht des „Standard“ wurden derartige Einschränkungen auch von den Bundesländern Tirol, Vorarlberg und Salzburg erlassen. Laut Auskunft des Sozialministeriums stützen sich diese Maßnahmen -– wie auch die Covid-19-Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministers an sich – auf das Epidemiegesetz.

„Keine Rechtsgrundlage nach Epidemiegesetz“

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Neue Corona-Maßnahmen: Was darf die Polizei?

Mit der aktuellen Novelle zum COVID-19- Maßnahmengesetz und der dazu ergangene Verordnung wird das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. Und es stellt sich neuerlich die Frage, inwieweit diese Maßnahmen auch den privaten Bereich betreffen könnten. Denn welche Grundrechtseingriffe zur Bekämpfung der Pandemie  im privaten Bereich zulässig sind, können auch Verfassungsexperten nicht eindeutig beantworten.  Die Regeln für …

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Corona Krise: Deutsche Verwaltungsgerichte kippen umstrittenes Beherbergungsverbot

Mit den behördlichen Maßnahmen, die gegen die wieder steigenden Infektionszahlen ergriffen wurden, rücken in Deutschland wieder die Gerichte, insbesondere die Verwaltungsgerichte,  in den Blickpunkt des Geschehens. Aktuell haben Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern das umstrittene Beherbergungsverbot aufgehoben.

Zuerst wurde das Verbot in Baden-Württemberg aufgehoben. Dort hat der Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Gegen diese Entscheidung können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Auch Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot gekippt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat die Regelung in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Infektionsrisiko nicht dargelegt

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RZ Editorial 10/20: Im europäischen Vergleich

Weder ein „Rat der Gerichtsbarkeit“ noch die Einrichtung einer Generalstaatsanwaltschaft stehen im Regierungsprogramm. Das überrascht auch nicht, weil solche Forderungen verräterischer Weise bislang immer nur aus der Oppositionsrolle erhoben werden. Betrachten wir die österreichische Justiz in einem größeren Rahmen. Nehmen wir das im Juli erschienene EU-Justizbarometer 2020) zur Hand und überlegen wir, welche Schlüsse daraus für …

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EU-Kommission rügt Ernennungsverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte in Österreich

In dem gestern veröffentlichten ersten Rechtsstaatlichkeits-Bericht der EU-Kommission wird der Österreichischen Justiz ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Deutlich ausgefallen ist aber die Kritik am Verfahren für die Ernennung der Präsidenten der Verwaltungsgerichte.

Mitwirkung richterlicher Gremien erforderlich

Die Kommission verweist dabei auf die von den richterlichen Interessenvertretungen, dem Europarat und von GRECO geäußerten Bedenken am derzeitigen Status quo. So müssen Präsidenten weder zuvor Richter gewesen sein noch gibt es eine Mitwirkung der richterlichen Gremien am Auswahlverfahren, da die Ernennung im ausschließlichen Ermessen der jeweiligen Regierung liegt, sodass die Präsidenten letztlich politisch  ernannt werden.

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Corona-Krise: Die COVID-19-Regelungen aus der Sicht eines Public Health-Experten

Der von Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Paris Lodron Universität Salzburg) und seinem Team betriebene „PLUS iuris“ Podcast hat sich zum Ziel gesetzt, zusammen mit namhaften ExpertInnen Einblicke in verschiedenste juristische Bereiche des österreichischen und europäischen Rechts zu geben. Dies ohne rostiges Juristenlatein, sondern fundiert, verständlich und einfach zu verfolgen. Für Studierende, Juristen und interessierte Nichtjuristen. …

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Europas Menschenrechte werden 70 – und werfen Licht und Schatten

Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt als revolutionär. In vielem hält sie allerdings nicht, was sie verspricht.

(Gastkommentar von Univ.Prof. Hilpold, Universität Innsbruck, in der Wiener Zeitung)

Am 4. November 2020 jährt sich zum 70. Mal die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Rom. Im Jahr 1950 war dies ein geradezu revolutionäres Dokument – die Antithese zu den Verbrechen der faschistisch-nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die erst fünf Jahre davor ihr Ende gefunden haben. Die internationale Ausstrahlungskraft der EMRK war und ist enorm.

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„100 Jahre Bundesverfassung“ (1): Beitragsserie in der „Wiener Zeitung“ 

Von der Schönheit der Bundesverfassung sprach Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer denkwürdigen Rede. Am 1. Oktober wird diese Verfassung, die er so lobte, 100 Jahre alt. Die „Wiener Zeitung“ widmet aus diesem Anlass dem österreichischen Grundgesetz eine eigene Serie.

Jede Woche melden sich prominente Kommentatoren zu Wort, neben dem Bundespräsidenten unter anderen der Ex-Vizekanzler Clemens Jabloner, die vormalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, der Verfassungsjurist Heinz Mayer und Christoph Grabenwarter, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes.

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Bevor der Rechtsstaat erodiert: Lernen von England?

In einem Gastbeitrag in der „Presse“ analysiert der Autor die Einschränkung der Grundrechte durch die Bundesregierung bei Ausbruch der Corona-Pandemie,  die Informationspolitik der Bundesregierung, die Qualität der Rechtsakte und der Vollziehung.  Eine wesentliche Ursache für die dabei aufgezeigten erheblichen Rechtsstaatsdefizite liegt nach Auffassung des Autors im Versagen des beim Bundeskanzleramt eingerichteten Verfassungsdiensts. (Siehe dazu: Verfassungskonformität der Corona-Maßnahmen – Prüfung durch Expertengruppe statt durch Verfassungsdienst)

Bevor der Rechtsstaat in Österreich weiter erodiere, wäre es sinnvoll, den Verfassungsdienst aus dem Bundeskanzleramt herauszulösen und ihn in eine von jedem parteipolitischen Einfluss befreite Einrichtung zu überführen, die der Law Commissionin Großbritannien nachgebildet sei.

Vollständig unabhängige Einrichtung erforderlich

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