Deutschland: Klagewelle gegen November-Lockdown

Deutsche Medien berichten unter Berufung auf den Deutschen Richterbund, dass bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sind.

Unter den Antragstellern sind demnach vor allem Unternehmen aus den von den Einschränkungen betroffenen Branchen, etwa gastronomische Betriebe, Fitnessstudios, Konzertveranstalter oder Hotels. Auch die Betreiber von Schwimmbädern, Spielhallen, Wettbüros, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios gehen juristisch gegen die Corona-Maßnahmen vor.

Eilanträge bei den 51 Verwaltungsgerichten sowie den 15 Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Deutschland hätten zudem Bürger gestellt, die Besuchsverbote in Kliniken oder die Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen nicht akzeptieren wollen, heißt es in dem Bericht. Allein in Berlin hätten sich im November über 90 Kläger an die Verwaltungsgerichte gewandt – mehr als in jedem anderen Bundesland.

Auch Salzburger Arbeiterkammer klagt gegen Einreise-Quarantäne-Verordnung

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Corona-Krise: Lernt der Rechtsstaat?

Online-Diskussion zur COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung

In einer Diskussionsrunde der Universität Wien und des STANDARD diskutierten gestern Nikolaus Forgó, Vorstand des Instituts für Innovation und Digitalisierung an der Universität Wien, Franz Merli und Magdalena Pöschl vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien über eine mögliche Krise des Rechtsstaats und darüber, was der Gesetzgeber aus dem ersten Lockdown gelernt hat.

Diskutiert wurden die Rolle des Verfassungsgerichtshofs, mögliche Anwendungsprobleme bei der neuen Schutzmaßnahmenverordnung und die Frage, ob die aktuelle Situation eine Krise des Rechtsstaats bedeutet oder ein Beispiel für das Funktionieren des Rechtsstaates ist.

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Corona- Krise: Der 2. Lockdown – neue Schutzmaßnahmen in Kraft

Coronavirus

Mit der Kundmachung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung befindet sich Österreich ab 3.11.2020 im 2. „Lockdown“. Die Verordnung stützt sich auf das COVID-19 Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz und soll bis 30.11.2020 in Kraft sein. Für diesen Zeitraum findet die COVID-19 Maßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 197/2020) keine Anwendung.

In der juristischen Diskussion über die getroffenen Maßnahmen kristallisieren sich insbesondere drei Aspekte heraus:  Einmal geht es darum, wie evidenzbasiert die Maßnahmen sind, dh inwieweit die verordneten Maßnahmen auf Grund der zur Verfügung stehenden Datenlagen tatsächlich geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu beeinflussen.

Zum Zweiten geht es um die Frage, ob die Regelungen, die auch den Privatbereich der Bürgerinnen und Bürger betreffen, im COVID-19 Maßnahmengesetz Deckung finden bzw verfassungskonform sind.

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Corona Krise: „Die Maßnahmen müssen jetzt passgenauer sein“

(Interview mit dem Vorsitzenden der deutschen Verwaltungsrichter zu den neuen Einschränkungen auf zeitonline)

In Deutschland sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Corona-Regeln von den Verwaltungsgerichten in sog. Eilverfahren aufgehoben worden. Zuletzt wurde die Schließung von Hotels als rechtswidrig erklärt.

Dazu stellte etwa der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg fest, die Landesregierung habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe. Trotz steigender Fallzahlen seien keine Ausbrüche in Hotels bekannt, Grund für die steigenden Zahlen seien Feiern in größeren Gruppen und Aufenthalte in Bereichen, wo Abstände nicht eingehalten werden können, etwa in Schulen und Pflegeheime.

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Corona-Krise: Bundesländer setzen rechtliche Schritte gegen Feiern in privaten Bereichen

Coronavirus

Der oberösterreichische Landeshauptmann Stelzer hatte Mittwoch in einer auf Facebook live übertragenen Ansprache rechtliche Schritte gegen private Feiern in Stadeln, Garagen und Gartenhütten angekündigt.

Nach einem Bericht des „Standard“ wurden derartige Einschränkungen auch von den Bundesländern Tirol, Vorarlberg und Salzburg erlassen. Laut Auskunft des Sozialministeriums stützen sich diese Maßnahmen -– wie auch die Covid-19-Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministers an sich – auf das Epidemiegesetz.

„Keine Rechtsgrundlage nach Epidemiegesetz“

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Neue Corona-Maßnahmen: Was darf die Polizei?

Mit der aktuellen Novelle zum COVID-19- Maßnahmengesetz und der dazu ergangene Verordnung wird das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. Und es stellt sich neuerlich die Frage, inwieweit diese Maßnahmen auch den privaten Bereich betreffen könnten. Denn welche Grundrechtseingriffe zur Bekämpfung der Pandemie  im privaten Bereich zulässig sind, können auch Verfassungsexperten nicht eindeutig beantworten.  Die Regeln für …

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Corona Krise: Deutsche Verwaltungsgerichte kippen umstrittenes Beherbergungsverbot

Mit den behördlichen Maßnahmen, die gegen die wieder steigenden Infektionszahlen ergriffen wurden, rücken in Deutschland wieder die Gerichte, insbesondere die Verwaltungsgerichte,  in den Blickpunkt des Geschehens. Aktuell haben Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern das umstrittene Beherbergungsverbot aufgehoben.

Zuerst wurde das Verbot in Baden-Württemberg aufgehoben. Dort hat der Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Gegen diese Entscheidung können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Auch Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot gekippt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat die Regelung in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Infektionsrisiko nicht dargelegt

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RZ Editorial 10/20: Im europäischen Vergleich

Weder ein „Rat der Gerichtsbarkeit“ noch die Einrichtung einer Generalstaatsanwaltschaft stehen im Regierungsprogramm. Das überrascht auch nicht, weil solche Forderungen verräterischer Weise bislang immer nur aus der Oppositionsrolle erhoben werden. Betrachten wir die österreichische Justiz in einem größeren Rahmen. Nehmen wir das im Juli erschienene EU-Justizbarometer 2020) zur Hand und überlegen wir, welche Schlüsse daraus für …

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EU-Kommission rügt Ernennungsverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte in Österreich

In dem gestern veröffentlichten ersten Rechtsstaatlichkeits-Bericht der EU-Kommission wird der Österreichischen Justiz ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Deutlich ausgefallen ist aber die Kritik am Verfahren für die Ernennung der Präsidenten der Verwaltungsgerichte.

Mitwirkung richterlicher Gremien erforderlich

Die Kommission verweist dabei auf die von den richterlichen Interessenvertretungen, dem Europarat und von GRECO geäußerten Bedenken am derzeitigen Status quo. So müssen Präsidenten weder zuvor Richter gewesen sein noch gibt es eine Mitwirkung der richterlichen Gremien am Auswahlverfahren, da die Ernennung im ausschließlichen Ermessen der jeweiligen Regierung liegt, sodass die Präsidenten letztlich politisch  ernannt werden.

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Corona-Krise: Die COVID-19-Regelungen aus der Sicht eines Public Health-Experten

Der von Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Paris Lodron Universität Salzburg) und seinem Team betriebene „PLUS iuris“ Podcast hat sich zum Ziel gesetzt, zusammen mit namhaften ExpertInnen Einblicke in verschiedenste juristische Bereiche des österreichischen und europäischen Rechts zu geben. Dies ohne rostiges Juristenlatein, sondern fundiert, verständlich und einfach zu verfolgen. Für Studierende, Juristen und interessierte Nichtjuristen. …

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