
Verfassungsrechtler sind sich über die am Dienstag in Kraft tretende „COVID-19-Notmaßnahmenverordnung“, die Österreich einen neuerlichen Lockdown bringt, einigermaßen uneins. Vor allem die darin enthaltenen Kontaktbeschränkungen werden unterschiedlich bewertet. Einig ist man sich hingegen, dass verpflichtende Massentests einer gesetzlichen Grundlage bedürften.
Während die am Sonntag veröffentlichte Verordnung vom früheren Dekan der juridischen Fakultät der Universität Wien, Heinz Mayer, als im Großen und Ganzen für ausreichend bestimmt gesehen wird, äußerte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gegenüber der APA Bedenken. „Eine Regelung dieser Tragweite und Bedeutung hätte sich mehr an juristischer Eindeutigkeit verdient“, so Funk.
Noch im November startet mit Justiz Online eine Plattform, auf der Betroffene den Stand ihrer Rechtsverfahren verfolgen können.
Deutsche Medien berichten unter Berufung auf den Deutschen Richterbund, dass bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sind.