Regelungen sollen die föderalistischen Strukturen in den einzelnen Ländern sowie den Grundsatz der Unabhängigkeit in der Überleitungsphase und nach Installierung der Landesverwaltungsgerichte berücksichtigen
Verlangt wird auch eine Orientierung an den bewährten Strukturen der Unabhängigen Verwaltungssenate sowie an den Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes. Ferner muss der künftige Personalstand in den Landesverwaltungsgerichten einen qualifizierten und effizienten Rechtsschutz im Interesse der Landesbürger gewährleisten.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger wünscht sich schon seit Jahren die Gesetzesbeschwerde. Durch sie könnten Bürger selbst zum Verfassungsgericht gehen.
PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
Seit Jahren betont der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, dass die derzeitige Situation „nicht befriedigend“ sei.
Denn wer in einem Straf- oder Zivilprozess von einem Gesetz betroffen ist, kann jetzt nur anregen, dass das Gericht die Norm dem VfGH vorlegt. Der VfGH kann dann das Gesetz kippen, sofern es verfassungswidrig ist. Wenn der OGH (oder das unterinstanzliche Zivil- oder Strafgericht) dem Wunsch des Betroffenen aber nicht nachkommt und das Gesetz nicht dem VfGH vorlegt, kann man als Bürger momentan nichts mehr unternehmen.
Die Annahme, Gerichte würden „richtiger“ als Verwaltungsbehörden entscheiden, ist falsch.
BERNHARD MÜLLER (Die Presse)
In Deutschland kann jeder, der behauptet, in einem seiner Grundrechte oder bestimmter grundrechtsgleicher Rechte durch die öffentliche Gewalt (Gesetzgeber, Regierung/Behörden, Gerichte) verletzt zu sein, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Diese dient nicht nur der Sicherung und Durchsetzung subjektiver Rechtspositionen, sondern auch der Einhaltung objektiven Verfassungsrechts.
Die Politik plant, dass Bürger nach Gerichtsentscheidungen eine Norm noch selbst beim Verfassungsgerichtshof anfechten können. Diese Neuerung ist aber nicht nötig, sie würde nur das Verfahren in die Länge ziehen.
Dr. Ronald Rohrer, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs
Der OGH hat sich Reformüberlegungen nie verschlossen. Hier geht es aber um zentrale Fragen der Lebensgestaltung, wie Obsorge für Kinder, Bestand des Arbeits- oder Mietverhältnisses, Konsumentenschutz, die Möglichkeit, Exekution zu führen oder Pensionen zu erstreiten und vieles mehr, über deren möglichen Ausgang die Menschen nicht im Ungewissen sein sollen. Wie auch immer man die Gesetzesbeschwerde gesetzestechnisch konstruiert, vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wäre der Rechtsstreit nicht geklärt; es könnte nicht sicher disponiert werden. Die erhebliche Verfahrensverlängerung – nach der vom VfGH veröffentlichten Statistik käme es inklusive Anfechtungsfrist zu einer zusätzlichen durchschnittlichen Verfahrensdauer von mindestens zehn Monaten – geht zulasten der rechtsuchenden Bevölkerung.
Nach dem Fall des Glücksspielmonopols 2010 hat der Gesetzgeber gelobt, härter gegen Anbieter von illegalen Automaten und Co. vorzugehen. Aufgrund unklarerer gesetzlicher Bestimmungen taten sich die Behörden aber schwer mit Beschlagnahmungen und Strafen.
Die Folge: Es tobte ein Streit zwischen Finanzpolizei („SoKo Glücksspiel“) und echter Polizei, zudem deckten Betreiber SoKo-Beamte mit zahlreichen Amtsmissbrauchsanzeigen ein. Nun verschärft die Finanz die Gangart. Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 kommen höhere Strafen. Außerdem sollen geschlossene Betriebe auch wirklich geschlossen bleiben.
Der UVS hat im Streit um die Sonderabfall-Behandlungsanlage das letzte Wort. Die Gemeinde kämpft erbittert dagegen an. Stopp dem Umweltwahnsinn am Teiritzberg“ – Mit allen Mitteln kämpft die Gemeinde mit den Bürgern gegen die am Teiritzberg bewilligte Deponie zur Reinigung von ölverseuchtem Erd- und Aushubmaterial. Bakterien und Sauerstoff will die Firma Terra dabei für sich …
Das Bundeskanzleramt hat die vom Nationalrat angeforderten Vorschläge für die Gesetzesbeschwerde vorgelegt, und zwar in zwei Varianten. Eine davon wird dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht gefallen: Sie sieht vor, dem VfGH im Abtausch gegen die neue Kompetenz eine Zuständigkeit zu entziehen – nämlich die für Bescheidbeschwerden.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger lehnte das gestern schon ab. OGH-Präsident Eckart Ratz hielt beide Vorschläge für „das geringste Übel“, weil der VfGH an die Rechtsanschauung des letztinstanzlichen Gerichtes gebunden wäre.
Aktueller Gesetzestext lässt laut VfGH viele Interpretationen zu – In den Bundesländern gelten zum Teil unterschiedliche Regelungen
In manchen Bundesländern wird das Betteln mit Kindern mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 720 Euro geahndet.
Immer wieder wurde in Österreich darüber diskutiert, Betteln teilweise oder generell zu verbieten. Einschränkungen gibt es in praktisch allen Bundesländern, Verbote werden immer mehr. Da man kein einheitliches Bettelverbot, sondern ein „differenziertes“ Gesetz beschließen wollte, lässt der geltende Gesetzestext viele Interpretationen zu. Derzeit befasst sich auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit.
Rund acht Millionen Euro Strafe zahlten die Lenker im Vorjahr für Telefonate ohne Freisprecheinrichtung im Auto.
Dass das Telefon am Steuer gefährlich ist, darüber sind sich die Experten einig. Doch auch hier gibt es sehr unterschiedliche Ergebnisse von Studien. Unklar ist vor allem, ob das Sprechen allein auch schon die Unfallgefahr erhöht. Übereinstimmend wird hingegen das Tippen der Nummer und das SMS-Schreiben während der Fahrt als größtes Gefährdungspotenzial genannt. Bis zu 23-mal höher dürfte hier die Unfallgefahr sein. Eine US-Studie ergab, dass Lenker dabei bis zu sechs Sekunden nicht auf die Straße schauen und in dieser Zeit oft die Länge von ein bis zwei Fußballfeldern im Blindflug unterwegs sind.
Die Westbahn hat nach der Niederlage im Kampf gegen den österreichweiten Verkehrsdienstevertrag des Verkehrsministeriums mit der ÖBB (läuft bis 2019) nun einen Etappensieg errungen. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Oberösterreich hat den geplanten Abschluss eines solchen Vertrags zwischen Verkehrsverbund Oberösterreich und ÖBB Ende Mai untersagt. Die Ausschreibung muss wiederholt werden.
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