Das oberste deutsche Gericht muss über die Praxis vor den anderen Gerichten urteilen
Das Bundesverfassungsgericht w
ird am Dienstag entscheiden, ob sich die Strafprozesse in deutschen Gerichtssälen grundsätzlich ändern müssen.
Von Ursula Knapp, Frankfurter Rundschau
Es geht um den Deal, wie er beispielsweise im Prozess gegen den früheren VW-Manager Peter Hartz praktiziert wurde. Nach vorangegangener Absprache zwischen Gericht, Angeklagtem und Staatsanwaltschaft verlas der Verteidiger ein Geständnis. Hartz erhielt den zuvor versprochenen Strafrabatt. Der Prozess ging ohne Beweisaufnahme zu Ende. Diese Praxis könnte künftig verfassungswidrig sein.
Vor allem bei Wirtschaftsstraftaten, bei denen viele Zeugen vernommen und umfangreich Beweise erhoben werden müssen, neigen die Gerichte zu Deals. Damit können sie die Prozessdauer verkürzen. Die Angeklagten kommen aber häufig trotz schwerer Straftaten mit Bewährungsstrafen billig davon.
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