Entscheidung in Karlsruhe: Verfassungsgericht billigt Deal im Strafprozess

Karlsruhe – Absprachen im Strafprozess werden seit Jahren kontrovers diskutiert, nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das umstrittene Prozedere grundsätzlich gebilligt.

Spiegel onlineAllerdings müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten. Bislang bestehe ein „erhebliches Vollzugsdefizit“, heißt es. Mit der Entscheidung hob der Zweite Senat zugleich die Strafurteile gegen drei Beschuldigte auf (unter anderem 2 BvR 2628/10).

Die Verfassungsrichter kritisierten, dass sich die gerichtliche Praxis „in erheblichem Umfang“ über die 2009 beschlossenen gesetzlichen Regelungen hinwegsetze. Sollte sich das nicht ändern, drohe ein verfassungswidriger Zustand. Dies sei nicht nur als Hinweis an den Gesetzgeber zu verstehen, der gegebenenfalls nachjustieren müsse, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Es ist zugleich eine sehr ernst gemeinte Mahnung an alle Akteure in einem Strafverfahren.“

Die beliebten informellen Absprachen noch vor Prozessbeginn und außerhalb des Gesetzes seien unzulässig, betonten die Karlsruher Richter. Solch ein verkürzter Prozess sei künftig ein absoluter Revisionsgrund.

Laut Urteil kommt der Kontrolle von Absprachen durch die Staatsanwaltschaft nun „eine herausgehoben Bedeutung“ zu. Staatsanwälte dürfen sich demnach nicht mehr an informellen Absprachen beteiligen und müssen künftig sogar Rechtsmittel gegen Urteile einlegen, die darauf beruhen.

Aufsehen hatte vor allem das Verfahren des Berliner Ex-Polizisten Jens Rohde erregt. Dem 34-Jährigen und einem Kollegen wurde vorgeworfen, einem Händler Schwarzmarkt-Zigaretten abgenommen zu haben, um sie für sich zu behalten. Da sie bei der Kontrolle des Mannes Dienstwaffen getragen hatten, lautete der Vorwurf: schwerer Raub.

In einer Verhandlungspause soll der Vorsitzende Richter den Anwälten der angeklagten Polizisten ein Angebot gemacht haben: Bei Geständnis Bewährungsstrafe von zwei Jahren, andernfalls vier Jahre Gefängnis. Die Drohung mit der langen Haftstrafe, so die Polizisten, habe sie dazu bewegt zu gestehen – obwohl sie unschuldig seien. Sie wurden wie verabredet verurteilt und aus dem Polizeidienst entlassen. Ihre Geständnisse widerriefen sie nach dem Urteil.

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