Der EUGH hat in seiner Entscheidung vom C-140/12 vom 19. September 2013 über einen Vorlageantrag des OGH entschieden.
Dabei ging es um die Frage, ob auch EU-Ausländer, die nur eine geringe Pension in ihrem Herkunftsland beziehen, einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage wie österreichische Staatsbürger haben. Das Landesgericht für Zivilsachen Graz und das Oberlandesgericht Graz hatten diesen Anspruch bejaht, die Pensionsversicherungsanstalt erhob gegen diese Entscheidung Revision an den OGH, der das Verfahren dem EuGH vorlegte.