Der Verfassungsgerichtshof beginnt am Donnerstag, 21. November 2013, die Beratungen seiner nächsten Session. Auf der Tagesordnung der Session steht u.a. ein Gesetzesprüfungsantrag zum neuen Verwaltungsgericht Wien
Für das Reformvorhaben Verwaltungsgerichte wurde auch in Wien ein eigenes Verwaltungsgericht geschaffen. Die Opposition im Wiener Gemeinderat hält jedoch einige Bestimmungen zu diesem neuen Verwaltungsgericht für verfassungswidrig, die Abgeordneten haben einen entsprechenden Antrag an den VfGH gestellt.
Die Norm, auf der der Bewilligungsbescheid für den Oberbau fußte, wurde vom VfGH aufgehoben. Gutachten gelten nicht länger als „sakrosankt“.
von Philipp Aichinger (Die Presse)
Wien. Der Lainzer Tunnel in Wien, der West- und Südbahn verbindet, ist bereits seit Dezember 2012 in Betrieb. Nun aber drohen ernsthafte Probleme. Nicht wegen der Tunnelgenehmigung selbst, die ist rechtskräftig. Aber Anrainer zogen gegen die Genehmigung des Oberbaus vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Der Oberbau, zu dem die Starkstromleitung oder Dämpfungsmaßnahmen gehören, ist aber für den Zugbetrieb essenziell. Und die Höchstrichter entschieden nun in dem der „Presse“ vorliegendem Urteil, dass die Genehmigung auf einem illegalen Gesetz fußt.
In einer Grundsatzentscheidung hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass unmittelbar betroffene Bürgerinnen und Bürger und auch anerkannte Umweltverbände die Einhaltung der Vorschriften über Luftreinhaltepläne gerichtlich geltend machen können.
Konkret ging es in dem Rechtstreit um die Pflichten des Landes Hessen bei der Frage der Luftreinhaltung. Das Land ist zuständig für die Erstellung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, wozu auch das Stadtgebiet Darmstadt gehört. Schon seit Jahren werden dort die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) regelmäßig überschritten. Weil auch die letzte Fortschreibung des Plans aus dem Jahr 2011 keine Maßnahmen umfasste, die die Einhaltung der Grenzwerte ermöglicht hätten, reichte ein Umweltverband Klage ein. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht das Land Hessen verpflichtet, den für die Stadt Darmstadt geltenden Luftreinhalteplan entsprechend zu ändern und Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Umweltzone, umzusetzen.
In einem Verfahren gegen einen Berufungsbescheid des UVS Oberösterreich hatte der Beschwerdeführer vorgebracht, er sei in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt, da die belangte Behörde nicht durch das zuständige Mitglied entschieden habe.
Zum Zeitpunkt des Einlangens der Berufung bei der belangten Behörde im März 2011 sei ein anderes Mitglied zuständig gewesen. Die Neuzuteilung einer bereits zugeteilten Rechtssache widerspreche den Grundsätzen der festen Geschäftsverteilung, welche nach objektiven Kriterien zur erfolgen habe und keine Einzelfallentscheidung darstellen dürfe.
Der UVS Oberösterreich hatte im Verfahren vor dem VfGH geltend gemacht, die Abnahme und Neuzuteilung der Rechtssache sei erfolgt, da neue Mitglieder ernannt und andere überlastet gewesen seien.
Wie im Zuge des Tierschützerprozesses bekannt geworden war, hatte eine eingeschleuste Polizistin an Aktionen der Tierschützer teilgenommen und war sogar eine sexuelle Beziehung mit einem der Aktivisten eingegangen. Der solcherart Getäuschte und zwei weitere Tierschützer beschwerten sich beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien über die Methoden der verdeckten Ermittlerin. Das in der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Privatleben …
Herr S. hatte bei der Stadt Bochum die Erteilung eines Reisepasses beantragt, dabei jedoch die Erfassung seiner Fingerabdrücke verweigerte. Nachdem die Stadt seinen Antrag abgelehnt hatte, erhob er beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage mit dem Begehren, die Stadt zu verpflichten, ihm einen Pass zu erteilen, ohne Fingerabdrücke von ihm zu erfassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen legte dem …
St. Kanzianer zahlte keine Gemeindeabgaben, weil man ihm slowenischsprachigen Bescheid verweigerte Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat Ende September eine Entscheidung in einem jahrelangen Rechtsstreit eines Angehörigen der slowenischen Volksgruppe gegen die Kärntner Gemeinde St. Kanzian (Bezirk Völkermarkt) getroffen. Die Gemeinde bzw. der Bürgermeister hatten sich seit 2003 geweigert, dem Mann Bescheide in slowenischer Sprache auszustellen, obwohl …
Der Unabhängigen Verwaltungssenat ist für die Rewe-Hausdurchsuchung doch zuständig, sagt der Verwaltungsgerichtshof.
Auch bezüglich einer weiteren Hausdurchsuchung wegen Preisabsprachen – beim Lebensmittelkonzern Rewe – gab es eine Maßnahmenbeschwerde, hier an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich. Der UVS wies sie wegen Unzuständigkeit zurück: Denn die Art, wie die Hausdurchsuchung vorgenommen wurde, sei im Rahmen des richterlichen Auftrages erfolgt und daher der Prüfungskompetenz der Verwaltungsbehörde entzogen.
Ein Wirt klagt die Republik, weil ihn Beamte schlecht berieten. Das ist rechtliches Neuland. Doch die Amtshaftung ist strikt limitiert.
Bernd-Christian Funk / Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry)
von Philipp Aichinger (Die Presse)
„Sehr gering bis gegen null.“ So beurteilt Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk die Chancen eines Wiener Wirts, der wegen einer einstigen Rechtsauskunft des Gesundheitsministeriums die Republik klagt. 2008, so der Wirt, hätten Beamte erklärt, dass es rechtlich kein Problem ist, wenn Nichtraucher beim Gang zum WC durch den Raucherbereich müssen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied aber inzwischen, dass das Gesetz Nichtraucher auch auf dem Weg zur Toilette vor Qualm schützt.
Der Gastronom klagt die Republik nun auf Amtshaftung und will die Umbaukosten für sein Lokal vom Staat ersetzt bekommen. Der Anwalt des Wirts, Wolfgang Zorn, beurteilt die Klagschancen als sehr gut. Denn die Beamten hätten bei ihrer schriftlichen Auskunft nicht erklärt, dass andere Rechtsmeinungen möglich wären. Der VwGH habe im Urteil aber gesagt, dass nur seine Interpretation denkbar ist.
Mit einer Musterklage wollen Österreichs Wirte das Tabakgesetz (Nichtraucherschutz in der Gastronomie) kippen. Gesundheitsminister Alois Stöger bleibt gelassen und gibt der Klage keine Chancen.
Tatsache ist, dass der Wiener Szenewirt Heinz Pollischansky kommende Woche eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringt – unterstützt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Auslöser ist das seit 2008 gültige Tabakgesetz, zu dem es im Sommer einen brisanten Richterspruch gab.
Denn am 31. Juli stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest, dass Nichtraucher in Lokalen nicht mit Zigarettenrauch in Kontakt kommen dürfen. Auch nicht am Weg zu Toiletten oder zu Nichtraucher-Bereichen. Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
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