Der Unabhängigen Verwaltungssenat ist für die Rewe-Hausdurchsuchung doch zuständig, sagt der Verwaltungsgerichtshof.
Auch bezüglich einer weiteren Hausdurchsuchung wegen Preisabsprachen – beim Lebensmittelkonzern Rewe – gab es eine Maßnahmenbeschwerde, hier an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich. Der UVS wies sie wegen Unzuständigkeit zurück: Denn die Art, wie die Hausdurchsuchung vorgenommen wurde, sei im Rahmen des richterlichen Auftrages erfolgt und daher der Prüfungskompetenz der Verwaltungsbehörde entzogen.
Ein Wirt klagt die Republik, weil ihn Beamte schlecht berieten. Das ist rechtliches Neuland. Doch die Amtshaftung ist strikt limitiert.
Bernd-Christian Funk / Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry)
von Philipp Aichinger (Die Presse)
„Sehr gering bis gegen null.“ So beurteilt Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk die Chancen eines Wiener Wirts, der wegen einer einstigen Rechtsauskunft des Gesundheitsministeriums die Republik klagt. 2008, so der Wirt, hätten Beamte erklärt, dass es rechtlich kein Problem ist, wenn Nichtraucher beim Gang zum WC durch den Raucherbereich müssen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied aber inzwischen, dass das Gesetz Nichtraucher auch auf dem Weg zur Toilette vor Qualm schützt.
Der Gastronom klagt die Republik nun auf Amtshaftung und will die Umbaukosten für sein Lokal vom Staat ersetzt bekommen. Der Anwalt des Wirts, Wolfgang Zorn, beurteilt die Klagschancen als sehr gut. Denn die Beamten hätten bei ihrer schriftlichen Auskunft nicht erklärt, dass andere Rechtsmeinungen möglich wären. Der VwGH habe im Urteil aber gesagt, dass nur seine Interpretation denkbar ist.
Mit einer Musterklage wollen Österreichs Wirte das Tabakgesetz (Nichtraucherschutz in der Gastronomie) kippen. Gesundheitsminister Alois Stöger bleibt gelassen und gibt der Klage keine Chancen.
Tatsache ist, dass der Wiener Szenewirt Heinz Pollischansky kommende Woche eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringt – unterstützt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Auslöser ist das seit 2008 gültige Tabakgesetz, zu dem es im Sommer einen brisanten Richterspruch gab.
Denn am 31. Juli stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest, dass Nichtraucher in Lokalen nicht mit Zigarettenrauch in Kontakt kommen dürfen. Auch nicht am Weg zu Toiletten oder zu Nichtraucher-Bereichen. Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
Fünf der in Wiener Neustadt freigesprochenen Tierschützer müssen noch einmal vor Gericht. Kaum ein Richter kann oder will sich aber noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.
von MANFRED SEEH (DiePresse.com)
Längst gilt das – nobel formuliert – holprig abgewickelte Wiener Neustädter Tierschützerverfahren als kleines Stückchen Justizgeschichte, an das sich die Justiz selbst am liebsten gar nicht mehr erinnern will. Mit Verdrängung allein dürfte es aber nicht getan sein. Es gab zwar (Mai 2011 war das) durchwegs glatte Freisprüche vom viel kritisierten Mafia-Vorwurf („Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“). Aber: Fünf der ursprünglich zwölf Angeklagten müssen wegen kleinerer Delikte wie Nötigung oder Sachbeschädigung noch einmal vor den Richter. Ihre Freisprüche waren nämlich in eben diesen Punkten aufgehoben worden. Nur: Kaum ein Richter kann oder will sich noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.
Ab 1. Jänner 2014 wird auch in Österreich für Schüler erstmals die Möglichkeit bestehen, gegen negative Leistungsfestellungen Beschwerde an ein Verwaltungsgericht zu erheben.
In Deutschland besteht diese Möglichkeit schon lange Zeit. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte aktuell über die Klagen von drei Berliner Schülern zu entscheiden, welche ein Probejahr nicht bestanden hatten, weil ihre Leistungen in sechs bzw. neun Fächern mit mangelhaft bewertet wurden.
In seinem Urteil vom 12. 9. 2013 (C-526/11 – IVD) hat der Gerichtshof entschieden, dass die deutsche Ärztekammer nicht als Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne der Vergabe-Richtlinie anzusehen ist. Als berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie weder das Kriterium der überwiegenden Finanzierung durch öffentliche Stellen noch das Kriterium der Aufsicht öffentlicher Stellen über …
Dabei ging es um die Frage, ob auch EU-Ausländer, die nur eine geringe Pension in ihrem Herkunftsland beziehen, einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage wie österreichische Staatsbürger haben. Das Landesgericht für Zivilsachen Graz und das Oberlandesgericht Graz hatten diesen Anspruch bejaht, die Pensionsversicherungsanstalt erhob gegen diese Entscheidung Revision an den OGH, der das Verfahren dem EuGH vorlegte.
Dürfen sich strenggläubige Musliminnen im Gerichtssaal oder im Klassenzimmer verhüllen? Weil ein College das Verbot für Gesichtsschleier aufgehoben hat, wird in Großbritannien heftig darüber gestritten, ob der Stoff ein Zeichen der Abgrenzung ist
Sebastian Borger , Der Standard
In Großbritannien gibt es heftigen Streit um die Integration strenggläubiger Muslime. Nachdem vergangene Woche ein College in Birmingham mit der Einführung eines Vermummungsverbots an wütenden Protesten der Religionsgemeinschaft gescheitert war, sorgt diese Woche die Kontroverse aus einem Londoner Gerichtssaal für Aufsehen.
Zu diesem Schluss gelangte der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung zur Zl. 9 Ob 48/12t vom 24. 7. 2013. Gegenstand des Verfahrens waren Geruchsbelästigungen, die von einem behördlich genehmigten Mastschweinebetrieb ausgingen.
Strittig war insbesondere die Frage, ob die gegenständliche Baubewilligung nach dem Steiermärkischen Baugesetz in der bei Bescheiderlassung am 31.5.2007 geltenden Fassung den Mastschweinebetrieb der Beklagten zu einer „behördlich genehmigten Anlage“ iSd § 364a ABGB machte. In diesem Fall könnten die Kläger keine Unterlassung nach § 364 Abs 2 ABGB begehren, sondern nur den Ersatz des zugefügten Schadens nach § 364a ABGB verlangen.
Die FPÖ plakatiert im Wahlkampf: „Asylbetrüger müssen gehen“. Die restlichen Parteien formulieren es andersherum, aber es läuft auf dasselbe hinaus: Wem Asyl zusteht, der soll auch Asyl bekommen. Nur – wem steht Asyl zu, wem nicht, wer ist ein „Betrüger“, und wie kann man das ordentlich recherchieren?
Simon Hadler, ORF.at
Das Gewicht der ersten paar Sätze
Das beginnt mit der Frage, ob diese eine erste Antwort zur Begründung für eine Entscheidung in Erwägung gezogen werden darf. Caritas-Rechtsexpertin Katrin Hulla sagt: Nein. Das sei auch nicht sinnvoll. Die Menschen kämen gestresst nach einer langen Flucht, würden vielfach unter den Folgen einer Traumatisierung leiden, seien oft nur wenig gebildet und könnten aus all diesen Gründen ihr Anliegen nicht stringent vorbringen, schon gar nicht in ein paar Sätzen. Es sei problematisch, ihnen später etwas vorzuhalten, was in dieser Situation gesagt wurde.
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