EuGH: Ausgleichszulage auch für EU-Ausländer ?

presse-logoDer EUGH hat in seiner Entscheidung vom C-140/12 vom 19. September 2013 über einen Vorlageantrag des OGH entschieden.

Dabei ging es um die Frage, ob auch EU-Ausländer, die nur eine geringe Pension in ihrem Herkunftsland beziehen, einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage wie österreichische Staatsbürger haben. Das Landesgericht für Zivilsachen Graz und das Oberlandesgericht Graz hatten diesen Anspruch bejaht, die Pensionsversicherungsanstalt erhob gegen diese Entscheidung Revision an den OGH, der das Verfahren dem EuGH vorlegte.

Die Frage, ob Antragsteller Anspruch auf eine Ausgleichzulage haben oder nicht, ist häufig auch ein Streitpunkt in Mindestsicherungs-Verfahren.

Nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung darf Österreich EU-Bürgern diesen Ausgleich nicht allein mit dem Hinweis darauf verweigern, dass sie ohne die Zulage keine „ausreichenden Existenzmittel“ hätten, um in Österreich zu leben. Vielmehr muss geprüft werden, ob die Gewährung der Zulage eine „unangemessene Belastung“ des nationalen Sozialhilfesystems darstellt.

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