Bereits im Mai 2011 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Umweltverbände auch dann ein Recht auf Klage gegen Großprojekte haben, wenn das nationale Verfahrensrecht dies nicht zulässt (Rechtssache C-115/09).
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erging auf Grund eines Vorlageantrages des Oberverwaltungsgerichtes Münster zur Frage: „Wie weit reichen die Klagerechte von Naturschutzverbänden?“ (siehe dazu: Klagerecht für Umweltverbände). Weil die Atomaufsichtsbehörde die Umweltorganisation Greenpeace vom Bewilligungsprozess ausgeschlossen hatte, klagte diese gegen die Slowakei. Das zuständige Kreisgericht in Bratislava hatte die Greenpeace-Klage abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof der Slowakei gab aber den Umweltschützern Recht und hob auch das ursprüngliche Urteil als rechtswidrig auf.