Höchstgericht rehabilitiert impfkritischen Arzt

impfquadVor vier Jahren bekam ein steirischer Arzt wegen wiederholter impfkritischer Aussagen Berufsverbot und musste seine Praxis zusperren. Jetzt kippte das Höchstgericht das Verbot. Der Mediziner klagt nun Ärztekammer und Land Steiermark auf Schadenersatz

Walter Müller, Der Standard

Gegen Loibner wurde 2009 ein lebenslängliches Berufsverbot verhängt, der Mediziner wurde von der Ärzteliste gestrichen und musste seine Praxis zusperren. Loibner hatte sich wiederholt öffentlich in Vorträgen und auch Publikationen kritisch zum Thema Impfen geäußert, er bezweifelte den Nutzen von Impfungen, dieser könne im Grunde nicht nachgewiesen werden, wohl aber diverse Impfschäden.

Höchstgericht kippt Verbot

Durch seine öffentlich geäußerte Ablehnung einer Impfprophylaxe fehle Loibner die für die „ärztliche Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit“, wurde die Einziehung seines Ärzteausweises von der Kammer und Behörde argumentiert. Vom behördlich für das Berufsverbot zuständigen Landeshauptmann Franz Voves war der Bescheid „im Interesse der Volksgesundheit“ bestätigt worden.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kippte jetzt aber das Berufsverbot – dies mit teils harscher Kritik an Ärztekammer und der zuständigen Landesbehörde, die es verabsäumt hätten, „ihre Beurteilung nachvollziehbar zu begründen“.

Gericht rüffelt Ärztekammer

Der VwGH hat im Verbotsbescheid keine Verletzung der Berufspflichten erkennen können. Nach den Feststellungen der Behörde sei „nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer allfällige andere Berufspflichten, zu deren Einhaltung er sich anlässlich der Promotion zum Doctor medicinae universae verpflichtet hat oder zu deren Einhaltung er nach dem Ärztegesetz der nach anderen Vorschriften verpflichtet ist, verletzt hat“, notierte der VwGH.

Weiters rüffelt er in seinem Urteilsspruch Behörde und Ärztekammer, dass „nicht einmal ansatzweise“ auf die Verteidigung des Arztes, dass nämlich „aufgrund seiner Tätigkeit nie ein Mensch zu Schaden gekommen“ sei, eingegangen worden sei.

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