Mangelnde Schuldeinsicht ist kein Erschwerungsgrund

Höchstrichter kritisieren, dass Gerichte höhere Strafen verhängen, wenn der Angeklagte lügt. „Trotz einer langjährigen gegenteiligen höchstgerichtlichen Judikatur trifft man überraschend oft auf die Aussage, die ,Schulduneinsichtigkeit‘ des leugnenden Angeklagten sei ein (besonderer) Erschwerungsgrund“, mahnen die Höchstrichter. ( 11 Os 118/13g) Hier den Beitrag auf diePresse.com lesen…

EGMR: Verweigerung der Herausgabe anonymisierter Entscheidungen greift in das Grundrecht auf Informationsfreiheit ein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 28. 11. 2013 eine Verletzung des Art 10 EMRK festgestellt, weil sich die Tiroler Grundverkehrskommission geweigert hatte, einem Verein anonymisierte Ausfertigungen seiner Entscheidungen in bestimmten Zeiträumen zur Verfügung zu stellen. Die Begründung für diese Weigerung, die Aushändigung dieser anonymisierten Erledigungen würde einen erheblichen Aufwand verursachen …

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VfGH: 15 Monate für die Ausfertigung des schriftlichen Berufungsbescheides sind zu lang

In seinem Erkenntnis vom 16. September 2013, Zl. B 361/2013, hatte sich der Verfassungsgerichtshof in einem Verwaltungsstrafverfahren mit dem Vorbringen der überlangen Verfahrensdauer auseinanderzusetzen. Tatzeitpunkt war der 26. August 2009, das Verfahren erster Instanz endete mit dem Straferkenntnis vom 30. August 2010. Vom UVS wurde der am 2. Dezember 2011 mündlich verkündete Bescheid dem Beschwerdeführer …

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EuGH: Beamtenbesoldung in Berlin widerspricht Unionsrecht

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes Yves Bot veröffentlichte am Donnerstag seine Stellungnahme im Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Berlin zur Beamtenbesoldung.

Er stellte zunächst fest, dass das ursprüngliche System der Beamtenbesoldung in Deutschland tatsächlich der Richtlinie des Europäischen Rates zur „Gleichstellung in Beschäftigung und Beruf“ widerspreche, da die Höhe des Grundgehalts eines Beamten maßgeblich von seinem Lebensalter abhing.

Um dem Vorwurf der Altersdiskriminierung zu entgehen, war das Besoldungsgesetz neu gefasst worden. Seitdem gelten in Berlin für Landesbeamte unterschiedliche Regelungen. Wer erst nach diesem Stichtag verbeamtet wurde, dessen Einstufung in eine Besoldungsgruppe richtet sich nach der absolvierten Dienstzeit, also nach der Berufserfahrung.

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Die zukünftige Rolle der Justiz in der EU (3)

Die Unabhängigkeit der Gerichte

Wenn ein nationales Verwaltungsgericht Unionsrecht anwendet, handelt es als „EU-Gericht“ und muss Rechtsschutzsuchenden bei der Durchsetzung des Unionsrechts effektiven Rechtsschutz gewähren, was wiederum das Vertrauen in den Europäischen Raum stärkt. Aus diesem Grund war der Unabhängigkeit der Gerichte ein breiter Raum gewidmet.

Von besonderem Interesse waren in diesem Zusammenhang die Ausführungen der Präsidentin des OGH der Republik Finnland, P.Koskelo, zur strukturellen Unabhängigkeit der Gerichte. Sie betonte, dass Gerichte so organisiert sein müssen, dass sie keinem Risiko des Einflusses von außen ausgesetzt sein können, da bereits das Risiko des Anschein mangelnder Unabhängigkeit als nicht tragbar zu erachten sei. Gerade in Rahmen von Justizverwaltungsagenden – hier wurden insbesondere auch budgetäre Fragen erwähnt – müsse eine ausreichende Distanz zu r Regierung bestehen. Die Ausführungen des EuGH in seinen Entscheidungen zu den Datenschutzbehörden in Deutschland und Österreich könnten in diesem Zusammenhang nur Mindeststandards darstellen, der für die Unabhängigkeit von Behörden ausreichend sei. Die Unabhängigkeit der Gerichte mache höhere Absicherungen erforderlich.

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Die zukünftige Rolle der Justiz in der EU (2)

Die Verwaltungsgerichte als „EU-Gerichte“

Im Gegensatz zu einem Bundesstaat, der über eine eigene Verwaltung verfügt, ist die Union bei der wirksamen Anwendung des Unionsrechts in erheblichem Maße auf die nationalstaatlichen Verwaltungen angewiesen.

Aus diesem Grund betrifft die Rechtsprechung des EuGH zum Verwaltungsrecht nicht nur die Verwaltung, welche von den Organen der Union selbst durchgeführt wird, sondern auch die Vorschriften und Grundsätze, welche von den nationalstaatlichen Verwaltungen durchgeführt werden. Gleichzeitig wird damit die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union auf die nationalen Gerichtsbarkeiten ausgelagert.

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Die zukünftige Rolle der Justiz in der EU (1)

Die Konferenz Bereits im Jänner 2014 will die EU-Kommission ein Grundsatzpapier („communication“) zu diesem Thema veröffentlichen. Zur Vorbereitung hat die Justizkommissarin Viviane Reding rund 400 Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und sonstige Praktiker am 21. und 22. November 2013 zu einer zweitätigen Konferenz nach Brüssel eingeladen. Die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter war durch deren Generalsekretärin Edith Zeller, Siegfried …

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Glücksspielgesetz: Generalanwältin legt Schlussanträge zur Vorabanfrage des UVS Oberösterreich vor

Generalanwältin Eleanor Sharpston hat am 14.11.2013 ihre Schlussanträge zu der Frage vorgelegt, ob die in Österreich bestehenden Beschränkungen für das Anbieten von Glücksspielen mittels Automaten beziehnungsweise die für Verstöße vorgesehenen Sanktionen mit dem Unionsrecht vereinbar sind.

In Österreich dürfen Glücksspiele mittels Automaten nur von konzessionierten Unternehmern durchgeführt werden. Die Konzessionen stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung. Glücksspielautomaten, die ohne Konzession öffentlich zugänglich gemacht werden, unterliegen der Einziehung und Vernichtung. Wer nach den Feststellungen ohne Konzession an der Organisation von Glücksspielen teilnimmt, wird mit verwaltungsbehördlichen oder strafrechtlichen Sanktionen belegt.

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EuGH: Entscheidung über Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin zur Frage der Altersdiskriminierung bei der Beamtenbesoldung und Überleitung

220px-Court_of_Justice_of_the_European_Union_emblem.svgAm kommenden Donnerstag wird Yves Bot, einer der neun Generalanwälte des EuGH, seine mit Spannung erwartete Rechtsmeinung zu den Vorlageanträgen des Verwaltungsgerichts Berlin abgeben.

Das Gericht hatte dem EuGH folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:

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Gericht gegen Gesetzgeber: Bekommen Beamte zu wenig?

Es geht um eine möglicherweise EU-widrige Benachteiligung aufgrund des Alters, und zwar nicht am Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn. Der VwGH  ersucht den EuGH um eine Vorabentscheidung

Von Benedikt Kommenda (Die Presse)

Unzählige Beamte und Mitarbeiter staatsnaher oder ehemals staatlicher Unternehmen wie ÖBB oder Telekom Austria könnten bei ihrer Besoldung diskriminiert sein. Das vermutet der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der deshalb in mehreren Fällen den Gerichtshof der EU (EuGH) eingeschaltet hat. Es geht um eine möglicherweise EU-widrige Benachteiligung aufgrund des Alters, und zwar nicht am Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn: bei der Berücksichtigung von Schul- oder Berufszeiten, die vor dem 18. Geburtstag durchlaufen wurden.

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