Befangenheit: Wenn Richter Tiere schützen

Fünf der in Wiener Neustadt freigesprochenen Tierschützer müssen noch einmal vor Gericht. Kaum ein Richter kann oder will sich aber noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.

von MANFRED SEEH (DiePresse.com)

Andreas Pablik, Richter Foto: Clemens FabryLängst gilt das – nobel formuliert – holprig abgewickelte Wiener Neustädter Tierschützerverfahren als kleines Stückchen Justizgeschichte, an das sich die Justiz selbst am liebsten gar nicht mehr erinnern will. Mit Verdrängung allein dürfte es aber nicht getan sein. Es gab zwar (Mai 2011 war das) durchwegs glatte Freisprüche vom viel kritisierten Mafia-Vorwurf („Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“). Aber: Fünf der ursprünglich zwölf Angeklagten müssen wegen kleinerer Delikte wie Nötigung oder Sachbeschädigung noch einmal vor den Richter. Ihre Freisprüche waren nämlich in eben diesen Punkten aufgehoben worden. Nur: Kaum ein Richter kann oder will sich noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.

 

Schon klar, es ist nun einmal der Job; man kann sich seine Prozesse nicht aussuchen. Doch da gibt es, wenn es denn sein muss, schon noch einen Ausweg. Selten beschritten, nun, im Tierschützer-Verfahren, aber geradezu ausgelatscht: Als Richter kann man erklären, befangen zu sein. Oder man zeigt an, dass zumindest der Anschein der Befangenheit gegeben sein könnte.

Nicht weniger als 9 (in Worten: neun) Richter des 36 Richterplanstellen innehabenden Wiener Neustädter Landesgerichts haben eben dies getan. Und wurden erhört. Die Begründungen sind bemerkenswert. So meinte eine Richterin, sie könne den Tierschützerprozess nicht führen, da sie Tierschützerin sei.

Den Beitrag auf diePresse.com lesen …

Teilen mit: