
Der OGH bestimmt erstmals: Gutachter, die während der Ermittlungen zum verlängerten Arm der Ermittler werden, kommen später nicht mehr als Gerichtsgutachter in Frage.
VON MANFRED SEEH (DiePresse.com)
Man kennt das aus den großen Korruptions- und Wirtschafts-Strafverfahren: Der Staatsanwalt dirigiert die Ermittlungen, erteilt Aufträge an die Polizei, bestellt einen Gutachter, der Zahlungsströme oder Kontenbewegungen unter die Lupe nimmt. Kommt genug für eine Anklage zusammen, wird diese bei Gericht eingebracht. Eine Verhandlung wird anberaumt. Und dann kommt etwas, das regelmäßig für Wirbel sorgt: Das Gericht bestellt jenen Gutachter, der durch seine Expertise dem Staatsanwalt die Anklage ermöglicht hat, zum Gerichtsgutachter.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 3.10.2013, Rechtssache C-378/12, ausgesprochen, dass die Verbüßung einer Freiheitsstrafe keinen rechtmäßigen Aufenthalt darstellt.