Novomatic und Amatic verlieren Berechtigung für Automatenbetrieb
Die drei Tage vor der Kärntner Landtagswahl am dritten März still und heimlich vergebenen Glücksspiellizenzen sind widerrufen worden. Einer entsprechenden Beschwerde des unterlegenen Bieters Merkur (gehört zur deutschen Gauselmann-Gruppe) wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat stattgegeben.
Der zuständige Landesrat Christian Ragger (FPÖ) will der Landesregierung bei der nächsten Sitzung im neuen Jahr alle möglichen Konsequenzen aus der Entscheidung vorlegen. Eine Möglichkeit wäre die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof, wofür es aber keine Mehrheit geben dürfte. „Die Neuregelung und Reduzierung des Kleinen Glücksspiels in Kärnten ist nach der Entscheidung ungewiss“, erklärte Ragger. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) will nun einen Ausstieg aus dem Kleinen Glücksspiel prüfen, wie er der APA sagte. Ragger spricht sich dagegen aus.
Der Zuschlag, für den Ex-Landesrat Kurt Scheuch verantwortlich gezeichnet hatte, war an die Novomatic-Tochter Admiral und an die Firma Amatic gegangen. Kärnten plant, die Zahl der Automaten bis 2015 um 300 auf 465 Geräte zu reduzieren. Grund für die Aufhebung des Zuschlags war der Ausschluss des Anbieters Merkur. Das Land hatte einen unzureichenden Nachweis von Haftungs- und Garantiekapital gesehen, der UVS teilte diese Auffassung nicht. Merkur hatte stets betont, gleich wie in anderen Bundesländern vorgegangen zu sein: In Niederösterreich und Oberösterreich waren die Nachweise ausreichend, den Zuschlag erhielten die Deutschen freilich trotzdem nicht.