EuGH: Salzburg diskriminiert Ärzte bei Vordienstzeiten

presse-logoBei Vorrückungen der Ärzte in höhere Entlohnungsstufen werden vom Land Salzburg nur jene Vordienstzeiten voll berücksichtigt, die beim Land absolviert wurden; wer seine Berufserfahrung woanders gesammelt hat, bekommt nur 60 Prozent der Zeiten angerechnet. Nach dem Urteil liegt darin eine mittelbare Diskriminierung.

Die Versuche des Landes Salzburg, Österreichs und Deutschlands – auch das Nachbarland warf sich für die österreichische Anrechnungsmethode in die Bresche –, die Regelung zu verteidigen, scheiterten vor dem EuGH.

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