Stadt Wien muss das neue Landesverwaltungsgerichtsgesetz sanieren. Nun soll es mehr gewählte Richter und weniger „Amtsmitglieder“ geben.
Von Ina Weber (Wiener Zeitung)
Die Bundeshauptstadt hat in der Causa Landesverwaltungsgerichtsgesetz im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ihr eigenes Spiel gespielt und – ist damit ins offene Messer gelaufen. Wiens SPÖ und Grüne haben ein Gesetz beschlossen, das in einigen Punkten heikel und in einem Punkt besonders umstritten war. Die Opposition hat nun den Verfassungsgerichtshof angerufen und gewonnen. Das erst mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretene neue Landesverwaltungsgerichtsgesetz muss daher saniert werden.
Gemäß § 10 des Zustellgesetzes kann Parteien und Beteiligten, die über keine inländische Abgabestelle verfügen, von der Behörde aufgetragen werden, einen (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.
Fast 6.000 Mitarbeiter gibt es in den Salzburger Landeskliniken. Viele von ihnen sind von außen gekommen, haben also keine durchgehende Berufslaufbahn in den SALK. Ihnen wurden bislang 40 Prozent ihrer Vordienstzeiten nicht angerechnet – mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.