Stürzenbecher: „Eher verwunderlich, dass nicht mehr aufgehoben worden ist“

StandardNach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs wird das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz repariert. VP und FP haben mögliche politische Einflussnahme vermutet und erfolgreich das Höchstgericht angerufen

David Krutzler (Der Standard)

Das Wiener Landesverwaltungsgerichtsgesetz musste repariert werden, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile der Regelung als nicht verfassungskonform aufgehoben hatte. In der nächsten Landtagssitzung am 25. März soll der von Rot und Grün adaptierte Passus beschlossen werden, wie der stellvertretende SP-Klubvorsitzende Kurt Stürzenbecher am Dienstag vor Journalisten mitteilte.

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Halteverbot? Nachschauen kein Muss

Der Verwaltungsgerichtshof betont: Autofahrer müssen auch im „urbanen Bereich“ nicht regelmäßig kontrollieren, ob ihr Auto dort stehen bleiben darf, wo sie es abgestellt haben.  Benedikt Kommenda (Die Presse) Manche Gerüchte entwickeln eine erstaunliche Hartnäckigkeit. Zum Beispiel dieses: Autofahrer, die ihr Fahrzeug in einer Stadt erlaubtermaßen abgestellt haben, müssen regelmäßig nachschauen, ob es dort auch bleiben …

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Zu geringe Entlohnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Asylgerichtshofes

Die personelle Unterdotierung des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) führte unter Innenminister Strasser vor rund 10 Jahren zu einem immer größer werdenden Rückstau offener Asylverfahren. Da das Innenministerium keine weiteren Richterplanposten bewilligen wollte, griff man auf das Modell der wissenschaftlichen Mitarbeiter, welches sich bereits beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof gewährt hatte, zurück. Allerdings wurde ein Großteil der dafür …

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OGH: Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz durch die (versehentliche) Veröffentlichung von gerichtlichen Verfahrensdaten

In einem Anlegerprozess vor dem Landesgericht Wr. Neustadt hatte das Gericht versehentlich die Namen der Parteien, der Parteienvertreter, die Streitwerte und die Aktenzahl im Internet veröffentlicht.

Der OGH hatte über diesen Sachverhalt im Rahmen einer gem. § 85 GOG erhoben Beschwerde zu entscheiden. Gemäß § 85 Abs. 1 des Gerichtsorganisationsgesetzes kann, wer durch ein Organ der Gerichtsbarkeit in Ausübung dessen Tätigkeit in seinen in § 83 GOG bezeichneten Rechten (Datenschutz in Gerichtsangelegenheiten) verletzt wurde, dem Bund gegenüber die Feststellung dieser Verletzung begehren.

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OGH: Auftrag zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellbevollmächtigten an Parteien in EU-Mitgliedstaaten ist unionsrechtswidrig

OGHGemäß § 10 des Zustellgesetzes kann Parteien und Beteiligten, die über keine inländische Abgabestelle verfügen, von der Behörde aufgetragen werden, einen (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.

Kommt die Partei bzw. der Beteiligte diesem Auftrag nicht fristgerecht nach, kann die Zustellung ohne Zustellnachweis durch Übersendung der Dokumente an eine der Behörde bekannte Zustelladresse erfolgen.

Bisher hatte der Oberste Gerichtshof die Ausfassung vertreten, dass § 10 des Zustellgesetzes nicht gegen EU-Recht verstößt (OGH 28.07.2004 7 Ob 135/04k). In seiner Entscheidung vom 27.11.2013, 2 Ob 156/13z, kommt der Gerichtshof nunmehr zu dem Schluss, dass der Auftrag zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellbevollmächtigten an Parteien in einem EU-Mitgliedstaaten unionsrechtswidrig ist.

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Millionen-Nachzahlung bei Gehältern

orf-atFast 6.000 Mitarbeiter gibt es in den Salzburger Landeskliniken. Viele von ihnen sind von außen gekommen, haben also keine durchgehende Berufslaufbahn in den SALK. Ihnen wurden bislang 40 Prozent ihrer Vordienstzeiten nicht angerechnet – mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.

Das Land Salzburg muss den Mitarbeitern der Landeskliniken und hunderten weiteren Landesbediensteten 32 Millionen Euro an Gehältern nachzahlen. Das hat das Arbeitsgericht in Absprache mit dem europäischen Gerichtshof entschieden. Aber das betrifft nicht nur Salzburg, sondern wohl das gesamte Bundesgebiet. So gesehen wird das Urteil wohl richtungsweisend sein für den gesamten öffentlichen Dienst, also für Bund, Länder und Gemeinden.

Das Land Salzburg kommt finanziell nicht und nicht zur Ruhe: Jüngster Fall ist ein Urteil des Arbeitsgerichts. Dieses hat nun entschieden, dass den Mitarbeitern der Landeskliniken ihre Vordienstzeiten zu 100 Prozent anzurechnen sind. Das ist bis jetzt nur zu 60 Prozent geschehen. Davon betroffen sind nicht nur 3.500 Spitals-Angestellte, sondern auch Hunderte Mitarbeiter im normalen Landesdienst. Die Kosten für die Nachzahlungen betragen rund 32 Millionen Euro.

Betriebsrat und Ärztekammer haben das Land geklagt

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Verwaltungsgerichtshof bestätigt Strafe wegen Zusendung einer unerlaubten Werbemail aus dem Ausland

Praktisch jeder Internet-User kennt sie, die unerwünschten Werbemails mit besonders günstig erscheinenden Angebote für Sex, Potenzmittel, Pornographie, Penisvergrößerung, illegale Online-Glücksspiel-Casinos, gefälschte Uhren, Lebensverlängerung, Software, Markenprodukte, Finanzdienstleistungen oder Medikamente usw.

Im Regelfall wird das Ärgernis gelöscht, es gibt aber auch User, die sie darüber beschweren.

Auf Grund einer solchen Beschwerde wurde vom Fernmeldebüro für Wien, NÖ und Bgld ein Strafverfahren gegen ein in Deutschland ansässiges Unternehmen eingeleitet. Der Vorwurf: Unerbetene Zusendung einer Werbemail für ein von diesem Unternehmen veranstaltetes Seminar, welche dem in Wien aufhältigen Empfänger ohne dessen Zustimmung zugesendet worden war.

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Datenschutz am Arbeitsplatz: Kernfragen offen

presse-logoSchwierig ist das Spannungsfeld von interner Revision und Compliance zum Arbeitnehmerdatenschutz: Wie kann ein Unternehmen überwachen und untersuchen, ohne Datenschutz- und Arbeitsverfassungsrechte der Mitarbeiter zu gefährden?

Von Rainer Knyrim (Die Presse)

Vier knappe Sätze im Arbeitsverfassungsrecht zur Arbeitnehmerdatenverarbeitung stammen aus den 1970er- und 1980er-Jahren und geben vielfach keine Antworten auf aktuelle Fragen der Datenverarbeitungstechnologie.

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Novelle zum Glückspielgesetz: Nur mehr Verwaltungsübertretungen statt gerichtlich strafbarer Handlungen?

Auf Grund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Zl. B 422/2013 vom 13. Juni 2013 über die Abgrenzung der Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden und Strafgerichten wird jetzt der Gesetzgeber tätig. Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2014 sieht unter anderem vor, die gerichtliche Strafbarkeit wegen Glücksspiels nach §168 Strafgesetzbuch (StGB) gegenüber der verwaltungsrechtlichen Strafbarkeit nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) radikal …

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Landesverwaltungsgericht Tirol stellt Antrag an Verfassungsgerichtshof auf Überprüfung von Bestimmungen des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG)

logoLVWGKeine 10 Tage war das VwGVG in Kraft, schon wurde vom Landesverwaltungsgericht Tirol ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf Überprüfung des § 17 VwGVG, konkret auf den Ausschluss der Anwendbarkeit des IV. Teils des AVG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, gestellt.

Im zu Grunde liegenden Verfahren wurde das Landesverwaltungsgericht Tirol nach der Behebung eines Bescheides des Landeshauptmannes mit einem Verfahren nach dem AlSAG befasst. Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wird zusammenfassend ausgeführt, dass der Landeshauptmann als belangte Behörde einen Antrag des Zollamts wegen res iudicata zurückweisen hätte müssen. Dieser Ausspruch bindet auch das Landesverwaltungsgericht Tirol, welches nunmehr eine Zurückweisung wegen entschiedener Sache vornehmen müsste.

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