Zweitwohnungen: Vermietungsverbot beschränkt

orf-atBesitzer von Ferien- und Zweitwohnungen dürfen diese an Urlauber vermieten – sofern sie schon vor dem April 2009 als Fremdenzimmer genutzt wurden. Das entschied jetzt das Landesverwaltungsgericht Salzburg.

Anlass war ein Fall in Flachau (Pongau): Dort hatte ein Engländer eine Strafe von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann bekommen, weil er seine Zweitwohnung als Fremdenzimmer vermietet hatte. 3.000 Euro hätte der Brite als Strafe dafür zahlen sollen, dass er seine Flachauer Wohnung an andere Touristen weitervermietete.

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Tierschützerprozess: Lizenz zum Spitzeln

Die Tierrechtler vom Verein gegen Tierfabriken konnten das Verfahren kaum gewinnen Kommentar | Michael Möseneder (Der Standard) Die Theorie, dass Justiz und Polizei einander gerne decken, zieht in diesem konkreten Fall wohl nicht. Wolfgang Helm, der den Durand-Einsatz nun für zulässig erklärt hat, gilt als eher kritischer Geist: Im Fall Cheibani W., der bei einem …

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Tierschützer: Verdeckte Ermittlung war zulässig

Archivbild: Prozess in Wiener Neustadt / Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER
Archivbild: Prozess in Wiener Neustadt / Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER

Eine verdeckte Ermittlerin war beim Verein gegen Tierfabriken tätig. Das Verwaltungsgericht Wien sagt nun, dass ihr Einsatz rechtens war, sofern es um sicherheitspolizeiliche Agenden ging.

(DiePresse.com)

Dass auf die Tierschützer, die in Wiener Neustadt in einem aufsehenerregenden Verfahren vor Gericht standen, eine verdeckte Ermittlerin angesetzt wurde, war – sofern es um sicherheitspolizeiliche Agenden ging – zulässig. Das hat nun das Wiener Verwaltungsgericht entschieden.

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Fehlende Parteistellung des Verwaltungsgerichtes im Verfahren vor dem VfGH verfassungsrechtlich bedenklich

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 11. März 2014, B 40-41/2014, die amtswegige Prüfung des § 83 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 idF des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013 eingeleitet. Der Verfassungsgerichtshof geht in diesem Prüfungsbeschluss vorläufig davon aus, dass es mit der rechtlichen Einordnung der Erkenntnisbeschwerde in das Rechtsschutzsystem der Bundesverfassung nicht vereinbar sein dürfte, wenn der …

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Richter beharren und begründen

Ein weiterer OGH-Senat sieht umstrittene Gutachterregelung verfassungskonform. Der elfte Senat verneinte nicht bloß eine Befangenheit des Gutachters, sondern auch das verfassungsrechtliche Problem (faires Verfahren), wie es am deutlichsten Präsident Ratz gesehen hatte. Die Richter verwiesen unter anderem auf die Verpflichtung des Sachverständigen zur Objektivität, die organisatorische Trennung von der Staatsanwaltschaft und die Möglichkeit des Beschuldigten, …

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Update: VfGH Judikatur / AlVG: Auch für Arbeitslose sollen Beschwerden aufschiebende Wirkung haben

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Das neue Verfahrensgesetz für die Verwaltungsgerichte (VwGVG) enthält in § 13 Abs. 1 den Grundsatz, das Beschwerden gegen Bescheide aufschiebende Wirkung zukommt.

Nur ausnahmsweise, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien der vorzeitige Vollzug des angefochtenen Bescheides oder die Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung wegen Gefahr im Verzug dringend geboten ist, kann die Behörde die aufschiebende Wirkung mit Bescheid ausschließen.

Mit 1. Jänner 2014 wurde die Bestimmung des § 56 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) wirksam, die diesen Grundsatz ins Gegenteil verkehrte: Nach Abs. 3 dieser Bestimmung hatten Beschwerden gegen Bescheide einer Geschäftsstelle und Vorlageanträge keine aufschiebende Wirkung, diese konnte nur ausnahmsweise zuerkannt werden.

Der VfGH hat diese Bestimmung in seiner Entscheidung Zl G 74/2014 ua vom 02.12.2014 auf Antrag des Bundesverwaltungsverwaltungsgerichts aufgehoben.

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Disziplinarse­nat rügt Präsidenten des OGH: „Druck auf Richter“

 

OGH Präsident Eckart Ratz
OGH Präsident Eckart Ratz

Die richterliche Unabhängigkeit ist das höchste Gut der Justiz. Niemand Geringerer als der Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH), Eckart Ratz, soll sie untergraben haben.

Wer das behauptet? Der Disziplinarsenat des OGH (Ds25/13) unter Vorsitz der Vizepräsidentin Ilse Huber. In der Justiz ist Feuer am Dach.

Angelpunkt ist eine vor allem unter Anwälten kritisierte Praxis: Der Staatsanwalt wählt als Leiter des Ermittlungsverfahrens einen ihm genehmen Sachverständigen aus und gibt ein Gutachten in Auftrag, auf welches er seine Anklage aufbaut; den selben Sachverständigen nimmt er dann in den Prozess mit. Der Strafverteidiger kann keinen Gegengutachter positionieren.

OGH-Präsident Ratz hält das seit 2010 (im Kommentar zur Strafprozessordnung 2008 äußerte er noch keine Skepsis) für verfassungsrechtlich bedenklich. Mehrere seiner 16 Strafrichter, konkret vier von fünf Strafsenaten, sehen das allerdings anders.

 

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Misshandlungen: Polizisten vor Gericht

orf-atVier Polizisten müssen sich heute vor dem Wiener Verwaltungsgericht wegen Misshandlungsvorwürfen verantworten. Sie sollen 2012 einem 36-Jährigen mehrere Knochenbrüche zugefügt und ihn dann in eine Polizeizelle gesperrt haben.

Die Vorwürfe gegen die Polizisten wiegen schwer: Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung und Quälen eines Gefangenen. Der Anwalt des 36-jährigen Mannes spricht sogar von Folter. Auslöser war vor eineinhalb Jahren eine Verkehrskontrolle. Der Mann soll dabei keinen Führerschein vorgezeigt und einen Alko-Test verweigert haben. Daraufhin ist er über die Nacht im Kommissariat Brigittenau in eine Zelle gesperrt worden.

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Verwaltungsgericht: TV-Gebühr bringt keinen Anspruch auf ORF über Satellit

StandardZweite Instanz weist Gebührenzahler ab, der keine neue Smart Card zahlen wollte

Ein Gebührenzahler ist in zweiter Instanz abgeblitzt, der keine neue Satelliten-Decoderkarte zahlen wollte, um weiter ORF-Programme aus dem All zu empfangen. Er habe keinen gesetzlichen Anspruch auf Satempfang ohne zumutbare Zusatzkosten (für die Smartcard), entschied das Bundesverwaltungsgericht in einer seiner ersten Medienentscheidungen. Der ORF habe mit dem Abschalten der alten Satkarte des Beschwerdeführers aus 2005 seinen Versorgungsauftrag nicht verletzt.

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