Zweitwohnungen: Vermietungsverbot beschränkt

orf-atBesitzer von Ferien- und Zweitwohnungen dürfen diese an Urlauber vermieten – sofern sie schon vor dem April 2009 als Fremdenzimmer genutzt wurden. Das entschied jetzt das Landesverwaltungsgericht Salzburg.

Anlass war ein Fall in Flachau (Pongau): Dort hatte ein Engländer eine Strafe von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann bekommen, weil er seine Zweitwohnung als Fremdenzimmer vermietet hatte. 3.000 Euro hätte der Brite als Strafe dafür zahlen sollen, dass er seine Flachauer Wohnung an andere Touristen weitervermietete.

Wegweisendes Urteil für ältere Wohnungen

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg stellte jetzt fest, das aktuelle Raumordnungsgesetz greift  erst seit dem April 2009 – und trifft damit hauptsächlich neue Wohnungen.Wohnungen die schon vor 2009 weitervermietet worden waren, dürfen auch weiterhin als Fremdenzimmer genutzt werden. Juristen gehen davon aus, dass von diesem Urteil vor allem im Pinzgau und im Pongau eine beträchtliche Zahl älterer Wohnungen betroffen sein dürften. Wie viele das sind, steht noch nicht genau fest.

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