Tierschützer: Verdeckte Ermittlung war zulässig

Archivbild: Prozess in Wiener Neustadt / Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER
Archivbild: Prozess in Wiener Neustadt / Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER

Eine verdeckte Ermittlerin war beim Verein gegen Tierfabriken tätig. Das Verwaltungsgericht Wien sagt nun, dass ihr Einsatz rechtens war, sofern es um sicherheitspolizeiliche Agenden ging.

(DiePresse.com)

Dass auf die Tierschützer, die in Wiener Neustadt in einem aufsehenerregenden Verfahren vor Gericht standen, eine verdeckte Ermittlerin angesetzt wurde, war – sofern es um sicherheitspolizeiliche Agenden ging – zulässig. Das hat nun das Wiener Verwaltungsgericht entschieden.

Richter Wolfgang Helm wies am Donnerstag eine Maßnahmebeschwerde ab, die drei Aktivisten – darunter der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Martin Balluch, und ein Mann, der behauptet hatte, die verdeckte Ermittlerin „Danielle Durand“ wäre mit ihm sogar intim geworden – eingebracht hatten.

Soweit sich die Beschwerde auf kriminalpolizeiliche Maßnahmen bezog – die Ermittlerin hatte beispielsweise Wasserflaschen der drei Tierschützer an sich genommen, um diese einer DNA-Untersuchung zuführen zu können -, wurde diese mangels einer gesetzlichen Grundlage zurückgewiesen. Die Prüfung derartiger Maßnahmen fällt nicht in die Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da vom Verhandlungsleiter eine ordentliche Revision zugelassen wurde.

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