Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen das Vergabeverfahren des Wirtschaftsministeriums eine einstweilige Verfügung erlassen
von Kamil Kowalcze
Noch gar nicht in Kraft getreten, sorgt das neue Energieeffizienzgesetz für heftige Kontroversen. Das Bundesverwaltungsgericht stoppt mit einer einstweiligen Verfügung das Vergabeverfahren des Wirtschaftsministeriums für die neue Monitoringstelle.
Während bisher unklare Formulierungen und umstrittene Vorgaben des neuen Gesetzes die Gemüter erhitzten, ist nun die Vergabe der Monitoringstelle bei den Verwaltungsrichtern gelandet. Das Wirtschaftsministerium sei „bei der Bestbieterermittlung von den eigenen Festlegungen der Zuschlagskriterien abgegangen“. Damit sei die „Bewertung des Angebots der Antragsteller unzutreffend“ und „nicht nachvollziehbar“. Außerdem soll es zu „Interessenkollisionen“ innerhalb der Bewertungskommission gekommen sein: Zwei Mitglieder seien „Bedienstete des Umweltministeriums“ und hätten „im Vergabeverfahren dessen Interesse vertreten“, so lauten die Vorwürfe der Antragsteller.