Niederösterreich: Verwaltungsgericht prüft erstmals Wählerevidenz

VwG NÖLogoIm Zusammenhang mit der bevorstehenden niederösterreichischen Gemeinderatswahl hatte das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Eintragungen (bzw. Streichungen) in die Wählerevidenz zu prüfen. Seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 waren es die ersten Verfahren dieser Art in Österreich.

Zwischen 27. November 2014 und 5. Dezember 2014 waren beim Verwaltungsgericht insgesamt 431 Beschwerdesachen anhängig geworden; die Beschwerden richteten sich gegen Entscheidungen von 19 Gemeindewahlbehörden. In fast 50 Prozent der Fälle entschied das VwG zugunsten der Beschwerdeführer und ordnete eine Streichung oder Aufnahme in das Wählerverzeichnis an.

In den einzelnen Beschwerdeverfahren war insbesondere strittig, ob ein ordentlicher Wohnsitz gemäß § 18 Abs. 6 NÖ GRWO 1994 vorliegt. Nach dieser Bestimmung ist der ordentliche Wohnsitz einer Person an jenem Ort begründet, welchen sie zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung zu gestalten die Absicht hatte. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass sich der Begriff des „ordentlichen Wohnsitzes“ nach der NÖ GRWO 1994 nicht mit dem Begriff des „weiteren Wohnsitzes“ (umgangssprachlich meist als „Nebenwohnsitz“ bezeichnet) des Melderechtes deckt.

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