Bundesverfassungsgericht: Katholische Kirche darf Geschiedenen bei Wiederheirat kündigen

Urteil zu OptionskommunenEin katholisches Krankenhaus darf einen Chefarzt entlassen, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsstreit könnte aber weitergehen.

Karlsruhe – Die katholische Kirche darf Mitarbeitern auch weiterhin kündigen, wenn diese nach einer Scheidung zum zweiten Mal heiraten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter bestätigten damit grundsätzlich den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Angestellten aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt. Arbeitsgerichte dürften dieses „kirchliche Selbstverständnis“ nur eingeschränkt überprüfen, entschieden die Richter (Az.: 2 BvR 661/12).


Konkret gaben die Richter einem katholischen Krankenhaus aus Düsseldorf recht. Die Klinik hatte einem Chefarzt wegen Illoyalität gekündigt, nachdem dieser zum zweiten Mal geheiratet hatte. Denn nach der Lehre der katholischen Kirche ist die Ehe unauflöslich. Die Wiederheirat nach einer Scheidung gilt als Sünde und ist für Gläubige mit Nachteilen verbunden.

Der Arzt klagte gegen seine Kündigung und bekam in den Vorinstanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht recht. Die Bundesrichter erklärten 2011 die Kündigung nach einer Abwägung der Rechte der Kirche und denen des Arbeitnehmers für unwirksam. Das Krankenhaus legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.

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