Altersdiskriminierung: EuGH bestätigt Zahlungsverpflichtung des Dienstgebers
In der Rechtssache „Starjakob“ (C 417/13) beschäftigt sich das Unionsgericht mit einem Vorlageantrag des österreichischen OGH. Es ging um eine Klage gegen die ÖBB auf Zahlung der Gehaltsdifferenz, die dem Kläger für den Zeitraum von 2007 bis 2012 zugestanden hätte, wenn sein Vorrückungsstichtag unter Anrechnung der vor der Vollendung seines 18. Lebensjahrs absolvierten Lehrzeit errechnet worden wäre.
Die von Österreich zur Rechtfertigung vorgebrachten Ziele des Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung passen nicht mit der Expansions- und Werbepolitik der Monopolisten zusammen. Zu diesem Schluss kommt das Landesgericht Linz.
Ein Online-Roulette-Spieler hatte im Jahr 2013 auf Rückzahlung der verspielten Einsätze geklagt, mit der Begründung, die Betreiberin der Online-Roulette-Plattform verfüge über keine Konzession und biete somit Glückspiel rechtswidrig an. Das beklagte Unternehmen wendete ein, Österreichs Glücksspielmonopol verstoße gegen EU-Recht, weil es die Dienstleistungsfreiheit beschränke. Daher dürfe sie mit ihrer Lizenz aus Malta Internetglücksspiel in Österreich anbieten.
Das Landesgericht Linz wies die Klage des Spielers ab und urteilte, das De-facto-Monopol sei EU-rechtswidrig. Das OLG Linz gab der Klage, der OGH hob Ende 2013 die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und bekräftigte, dass Österreichs Monopolregelung bei einem festgestellten Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit nicht beachtet werden müsse. Das Verbot, Internetglücksspiel außerhalb des Monopols anzubieten, auf das der Spieler seinen Anspruch stützt, bestünde dann wegen des EU-Anwendungsvorrangs nicht.
Gratiskarten ohne Konnex zu richterlicher Arbeit offeriert.
(Die Presse)
Wien. Was tun, wenn eine von 9.30 bis 12 Uhr anberaumte Verhandlung kürzer zu werden verspricht? Vielleicht in die Staatsoper gehen, zu einer Generalprobe von Mozarts „La Clemenza di Tito“? Das dachte sich ein Strafverteidiger, nachdem er ein Gutachten über die Unzurechnungsfähigkeit seines Mandanten angekündigt hatte. Als die Richterin sagte, die Hauptverhandlung werde nicht lang dauern, weil sie selbst einen Sachverständigen bestellen werde, bot der Anwalt auch ihr eine Karte für die Probe um 11.30.
Nachdem das neue Besoldungsrecht des Bundes mit den Änderungen zur Vordienstzeiten-Anrechnung in Kraft getreten ist, beginnen die Dienstbehörden des Bundes die anhängigen Anträge auf Neufesetzung des Vorrückungsstichtages „abzuarbeiten“.
Es wurden bereits die ersten Bescheide zugestellt, in denen zwar die beantragte Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung der Schulzeiten, die zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden, erfolgte. Über die mit dem (Formular-)Antrag ebenfalls beantragte Änderung der besoldungsrechtlichen Stellung sowie die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass wurde jedoch nicht entschieden.
Der Bescheid enthält – nach der der Rechtsmittelbelehrung – lediglich einen “sonstigen Hinweis“ mit folgendem Inhalt:
„Die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages bewirkt keine Änderung Ihrer besoldungsrechtlichen Stellung“.
Verwaltungsgericht Wien stoppt geplante Direktvergabe von Zugverkehrsleistungen durch den Verkehrsverbund Ostregion an die ÖBB-Personenverkehr AG
Luise Ungerboeck (Der Standard)
„Nichtig“ sind gemäß Erkenntnis des dreiköpfigen Richtersenats sowohl die Ende 2014 veröffentlichte „Vorinformation“ im EU-Amtsblatt über die angestrebte Direktvergabe an die ÖBB im Dezember 2015 als auch die vom VOR im Jänner eilig nachgeschobene „Berichtigung“, in der überraschend doch Details zu Art und Umfang der zu ordernden Verkehrsdienstleistungen publiziert wurden, die der VOR zuvor unter Verschluss gehalten hatte.
Im Zuge der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte erfolgte in einer Reihe von Ländern eine besoldungsrechtliche Schlechterstellung von BewerberInnen, die bereits bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten tätig gewesen waren. So auch in Kärnten. Dort hatte knapp die Hälfte der Richterinnen und Richter gegen die betreffenden Bescheide der Kärntner Landesregierung Beschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht Kärnten hatte den BeschwerdeführerInnen …
Der Grundsatz der Vergabe zu angemessenen Preisen gilt auch für Aufträge, die im Wege einer einfachen elektronischen Auktion vergeben werden.
Nach einer neuen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) liegt es in der Natur der Sache, dass etwaige Unterangebote gegebenenfalls nicht mit dem Erstangebot vor Durchführung der Auktion abgegeben werden, sondern sich gerade durch das wechselseitige Unterbieten am Schluss der Auktion ergeben könnten, weshalb die Prüfung, ob allenfalls ein Unterangebot vorliegt, naturgemäß beim erfolgreichen Letztangebot der Auktion Sinn macht.
Aufschiebende Wirkung von Beschwerden auch für Arbeitslose und Notstandshilfebezieher
Der Verfassungsgerichtshof setzt seine mit der Entscheidung zur Zl. G 148/2014 vom 2.12.2014 begonnene Entscheidungslinie fort und hat jetzt auch die Bestimmung des § 56 Abs.3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes aufgehoben, welche die aufschiebende Wirkung von Beschwerden ausgeschlossen hat.
Neues zu „Fastweb“: Es kann nicht darauf ankommen, welche Ausscheidensgründe vorliegen, um die Antragslegitimation zu bejahen.
Einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) zu Folge ist in „Fastweb-Konstellationen“ der Gleichartigkeit von gegebenenfalls vorliegenden Ausscheidensgründen keine entscheidende Bedeutung beizumessen.
Familienbeihilfe darf nicht gegenverrechnet werden
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verhilft Menschen mit Behinderung zu mehr Geld. Die Höchstrichter haben eine Bestimmung in der oberösterreichischen Mindestsicherungsverordnung wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben – diese hatte festgelegt, dass der Mindeststandard für alleinstehende volljährige Menschen mit Behinderung für das Jahr 2013 um 224,60 Euro pro Monat niedriger ist als jener für Menschen ohne Behinderung.
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