Wien: Volksanwaltschaft prüft Straßenbahn-Auftrag

orf-atDie Diskussion um den an Bombardier vergebenen Bim-Auftrag der Wiener Linien geht weiter: Nach dem Verwaltungsgericht beschäftigt sich nun auch die Volksanwaltschaft mit der mehr als einer halben Mrd. Euro schweren Vergabe.

Die Volksanwaltschaft wird ein Prüfverfahren zur Frage der Barrierefreiheit einleiten, wie Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) am Montag mitteilte. Grundsätzlich will Kräuter sichergestellt wissen, dass sowohl internationale als auch nationale Standards bzw. Normen in Sachen Barrierefreiheit eingehalten werden. „Wir werden uns hier ein genaues Bild machen“, kündigte der Volksanwalt an.

Prüfung sei keine „Vorverurteilung“

Wobei er die Einleitung des Prüfverfahrens keineswegs als „Vorverurteilung“ verstanden wissen will. Allerdings gebe es nach Hinweisen der Zivilgesellschaft – also etwa von Behindertenverbänden oder Senioren – Zweifel, ob alle Kriterien zufriedenstellend erfüllt werden. Dass Behindertenverbände bzw. die Behindertenanwaltschaft nicht einbezogen worden seien, stelle jedenfalls einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention dar.

 

Erst vergangene Woche war die Bim-Causa am Verwaltungsgericht Wien verhandelt worden. Der bisherige ULF-Lieferant Siemens, der um den Auftrag gekämpft hatte und Konkurrent Bombardier letztendlich unterlegen war, wollte via Einspruch eine Neuausschreibung der bis zu 156 Straßenbahnen erzwingen. Zentraler Argumentationspunkt der Siemens-Vertreter war ebenfalls die Barrierefreiheit.

Sie wollten dem Senat deutlich machen, dass die für Wien konzipierten „Flexity“-Züge von Bombardier hier Mängel aufweisen würden bzw. die Pläne nicht realisierbar seien. Siemens blitzte vor dem Verwaltungsgericht allerdings ab, der Einspruch wurde abgewiesen

Kräuter versicherte, dass sein Prüfverfahren mit dieser gerichtlichen Auseinandersetzung nichts zu tun habe. Sie werde auch keinen Einfluss auf das Prüfergebnis der Volksanwaltschaft haben. Dieses wird aus rechtlicher Sicht allerdings keine verbindlichen Folgen haben. Eine Neuausschreibung kann auf diesem Weg also nicht erzwungen werden.

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