
Hände entgegenstrecken und um Almosen bitten rechtfertigt keine Geld- und Haftstrafen.
Die Landesverwaltungsgerichte unterscheiden sehr genau zwischen der erlaubten schlichten Bitte um Geld und der verbotenen „aggressiven Form des Bettelns“. Nicht jede verbale Kontaktaufnahme mit Passanten ist demnach schon als aufdringliches Betteln zu werten.
Die jüngste Entscheidung kommt vom Landesverwaltungsgericht Vorarlberg und betrifft eine 25-jährige Rumänin. Sie sitzt oft in Feldkirch in der Tiefgarage am Marktplatz vor den Kassenautomaten, bittet Passanten um Geld und streckt ihnen dabei ihre Hände entgegen. Das reichte der Bezirkshauptmannschaft schon zur Verhängung von 200 Euro Strafe bzw. 96 Stunden Ersatzarrest im Fall der (naheliegenden) Uneinbringlichkeit. Die eingenommenen Spenden werden den ansonsten mittellosen Bettlern in solchen Fällen abgenommen und für verfallen erklärt.
Der Polizeibeamte, der die Anzeige erstattet hatte, konnte als Zeuge jedoch über gar keine Belästigung der Kunden in der Parkgarage berichten. Die Bettlerin habe zwar durch das Entgegenstrecken der Hände „die räumliche Distanz verkürzt“, was für die Angesprochenen unangenehm gewesen sei. Doch konnte er nicht beobachten, dass Leute zum etwas weiter entfernt stehenden Automaten ausgewichen seien.

Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führt auch die im Frühjahr überfallsartig beschlossene Gehaltsreform nicht zu einer unionrechtskonformen Anrechnung von Ausbildungszeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden.
Das LVwG OÖ hat in einem aktuellen Erkenntnis ein Angebot, das nicht an der dafür vorgesehenen Stelle am Ende des Leistungsverzeichnisses, sondern an verschiedenen anderen Stellen gefertigt war, also nicht rechtsgültig unterfertigt und nicht ausschreibungskonform beurteilt.
AUVA scheitert vor dem Verwaltungsgerichtshof: Pflichtversicherung fällig.
Die Digitalisierung macht auch vor dem Straßenkehr nicht halt: Die Installierung von Kameras in Fahrzeugen, um bei Verkehrsunfällen gegebenenfalls ein Beweismittel zu haben (sog. „Crashcams“), war schon mehrfach Gegenstand von 