Ausländer, die abgeschoben wurden und danach wieder illegal einreisen, können mit Haft bestraft werden.
Solche Sanktionen dienten einer EU-weiten „gemeinsamen Einwanderungspolitik, die die Verhütung und verstärkte Bekämpfung illegaler Einwanderung gewährleisten“ solle, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute in Luxemburg verkündeten Urteil entschied.
Im aktuellen Fall hatte ein italienisches Gericht in Luxemburg angefragt, weil ein Albaner nach einer Abschiebeanordnung und einem Einreiseverbot illegal nach Italien gereist war. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb eine Haftstrafe von acht Monaten für den Mann gefordert. Nach italienischem Recht sind Strafen von bis zu vier Jahren Haft möglich.