Eisenstadt: Im Streit um den Uhudler bahnt sich eine Lösung an. Das Landesverwaltungsgericht hob nach langen Diskussionen fünf Rodungsbescheide der Bezirkshauptmannschaft Güssing für Ripatella-Reben überraschend auf.
Ursprünglich ging man davon aus, dass die Rebsorte Ripatella keine Anteile einer Edelrebsorte enthält. Und daher wurde sie verboten. Eine neuerliche Genanalyse habe jetzt ergeben, dass die Sorte Ripatella ident mit der Sorte Concord sei, so das Landesverwaltungsgericht. Und diese Sorte enthalte sehr wohl Anteile der europäischen Edelrebsorte „vitis vinifera“. Das Gutachten hatte das Landesverwaltungsgericht bei der deutschen Hochschule Geisenheim eingeholt.
Der Beschwerdeführer ist weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

